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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1853-01-01 · Heft 1 · p. Seite 10

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
2 (1853)
Issue
Heft 1
Article
Jahresschau
Date
1853-01-01
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
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10 Jahresschau. Staat Ausnahmen gegen die Juden feststellt, durch Sondcrgesetze im NaMen des Glaubens — des s. g. christlichen Staates *— Haß und Vorurthekl provocirt. Wir haben bei diesen nicht genug zu wiederholenden Wahrheiten etwas länger verweilt, da es auf diesem Gebiete der Orientirung bedarf; und werden auch diese Blätter schwerlich weit über jüdische Kreise hinausgehenso mögen sie dem jüdischen Leser Klarheit über die flagrante Tagrsfrage verschaffen. — Wir wollen nun mit einigen Worten die Debatte berühren, die der Antrag hervorrief. Hier tvar es schmerzlich aus dem Munde des Ministers der geistlichen Angelegenheiten den Wunsch zu vernehmen, die Kammer möge im Sinne des Cvmmissionsantrages entscheiden; und die Commission hatte im Princip ihre Uebcreinstimmung mit dem Anträge zu erkennen gegeben und wollte nur, „daß die Kammer mit Rücksicht auf die wichtigen, kaum zu bewältigenden Geschäfte, die den Kammern zur Erledigung vorliegen, so wie mit Rücksicht aus die vorgerückte Zeit der Session, zur Tagesordnung übergehe". Einen nicht minder peinlichen Eindruck machte die in der Commissionsberathung abgegebene Erklärung des CoMmisfärs des Ministeriums des Innern, „daß die Staatsregierung Anstand nehme, der Entscheidung der Kammern über den Antrag, so weit er von der Mitgliedschaft an der Volksvertretung handle, irgendwie vorzugreifen, daß aber die übrigen Gegenstände, welche derselbe berührt, durch Interpretation der bestehenden Gesetze, so weit nöthig, ihre Ausgleichung gefunden hätten". Diese etwas mysteriösen Worte knterpretirte ein Kammermitglied, ohne daß ihm von Seite der Regierung widersprochen wurde, daß man schon bis jetzt die Juden von obrigkeitlichen Aemtetn ausgeschlossen. Auch der Minister der geistlichen Angelegenheiten, der stark für den christlichen Charakter des preußischen Staates in die Schranken trat, erklärte, „daß die Praxis seit den veränderten Bestimmungen der Gesetzgebung nicht irgend in' erheblicher Weise abgewichen sei von der Praxis, die vor diesen Bestimmungen bestanden hat". Ob ein solches Verfahren der Regierung eines mächtigen Staates würdig, ob es geeignet fest das Ansehen dieses Staates zu heben, möge dem Urtheil der Einsichtigen überlassen bleiben. Oesterreich, das doch wohl nicht ein unchristlicher Staat, hat, da einmal die Gleichstellung ausgesprochen war, bisher dem Gesetze Einfluß auf seine Handlungen gestattet und Juden zu obrigkeitlichen Aemtern befördert. Und' Preußen sucht seinen Schwerpunkt in seiner Intelligenz, Preußens

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