Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 2 (1853)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Jahresschau
- Date
- 1853-01-01
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
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JghrcSschau. 9 einem Bekenntnisse ausrichtig angehört, keiner Erivähnung. Aber , auch bei der -materiellen Seite der „kleinen" Beschränkung stehen geblieben, welche Tragweite hat sie, welche Folgen ergeben sich aus ihr für das Christenthum des Volkes und für die Stellung des Juden im Staate! Jedes Ausnahmsgesetz macht aufmerksam, daß .Grund zur Ausnahme da sei und der Betreffende sich in einer Ausnahmsstellnng befinde. Der Jude ist also kein gleichberechtigter Bürger des Staates, und wird da nicht hie Frage rege werden, warum ihm andere Rechte zugestehen, warum ihn nicht aus anderen Stellungen verdrängen? Das Volk wird sich nicht an eure feinen Distinetionen halten, wird nicht oie Christlichkeit^des Staates in dem Ausschlüsse von Aemtern u. s. w. erblicken, sondern sie nach der je ihm zusagendender Peripherie ausdehnen. — Der christliche Staat hat überhaupt die Verpflichtung der höchsten Duldsamkeit, und daß durch alle seine Institutionen und Gesetze der Geist der allgemeinen Gleichberechtigung wehe. Denn es kann,— ohne eine Confession verletzen zu wollen — nicht in Abrede gestellt werden, es liegt im speeifischen Christenthum Manches, das zum Hasse gegen den Juden anregt. Die Geschichte des Stifters der christlichen Religion, mehrere Aeußerungen der Apostel, nehmen gegen den Juden ein, und es bringt das Kind aus der Schule viele schwer zu tilgende, und noch im Manne sich häufig geltend machende Voriirtheile gegen den Inden mit. Der vernünftige christliche Staat muß diesen Vorurtheilen entgegenarbeiten und sie unschädlich zu machen suchen , darf nicht durch Ansnahmsgesetze sie befördern und ihnen neue Nahrung geben. Belgien wird wohl Niemand das Prädieat eines christlichen Staates streitig machen, und die Christen Belgiens haben noch nichts an ihrem eigentlichen Prineip verloren, ob schon die Juden völlig gleichgestellt sind; und ebenso wenig hat sich das „Volksbewnßtsein" in Belgien gegen die Juden erhoben, und zwar, weil die Juden gleichgestellt sind. Es ist in dem Kammerverhandlungen (S. 34) uachgewiesen worden, daß die Behauptung, das Volksbewußtsein in Preußen sei gegen die Inden, eine Unwahrheit sei: das Volk hat sich weder in Preußen noch in anderen Ländern gegen die gewährte Gleichstellung der Juden ausgesprochen. Es sprach früher, als der Jude durch die Gesetze des Staates als Fremdling, als Knecht bezeichnet wurde; da war was man ihm gab in den Augen des Volkes ejn^ Coneession, das Volk wollte aber nicht eoneediren und verschenken. Und es wird wieder sprechen, so der