Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 2 (1853)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Jahresschau
- Date
- 1853-01-01
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
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Jahresschau. 7 war: und welche sittliche Gestaltung Hatten diese mittelalterlichen Staaten? Welches Zeugniß legten sie für den durch die Religion ermittelten Zusammenhang des Staates mit der Sittlichkeit ab? Was besagen die unaufhörlichen inneren Befehdungen, die rohen Gewaltthaten und Beranbungcn, das Faustrecht und die Leibeigenschaft, die Gesetzlosigkeit; itnb die allein geltende Macht des Stärkern , zu schweigen von den Strömen vergossenen Judenblutes? — Ihr rufet das Volksbewußtsein als Kriterium an. Wenn das Volksbcwußtsein sich in eurem Sinne ausspräche, so würden die Sccnen des Mittelalters, würden die JndenMetzeleien und Jndcncrlvürgungen sich erneuern. Da s Christenthum, das das letzte Und höchste Ziel aller Staatsordnung sein soll, ist das Sittliche, Moralische, die allgemeinen Lehren über Göttliches und Menschliches, die von keinem Denkenden in Abrede gestellt werden können, die eine Enttvi'tkelung dessen sind, was Gott dem Menschen als er ihn in seinem Ebeubilde schuf, in das Innere legte. Dann wird auch nicht Religion von Sittlichkeit getrennt werden: Religion ist.das geoffenbarte Gesetz der Sittlichkeit. Wenn also ,, wie dn Denkschrift (S. 3) sagt „die wahre Humanität — die vollendete Sittlichkeit — verlangt, daß Jeden ohne Unterschied innerhalb des Staates Raum und Freiheit erhalte, der Realisation der Wahrheit des menschlichen Lebens, als eines sittlichen Daseins, nachzustreben, mithin das Recht, nicht nur alle geistlichen und sittlichen Kräfte innerhalb der allgemeinen Rechtsphäre zu entfalten, sondern auch den Anspruch auf gleichen Schutz aller Rechte, von welchen die Subsistenz, das Wohl des Einzelnen und sein rechtliches Dasein abhängt" wie kann der christliche Staat dieses beschränken wollen, sollte etwa die Religion mit der Sittlichkeit in Widerspruch stehen, der Staat christlich aber nicht sittlich sein? Welche Herabwürdigung der eigenen Confessio»! — Woher aber das Bedürfniß des Staates 'nach Religion komme, so daß auch Hegel (in den in der Denkschrift angeführten Stellen) bekennt, daß die Grundsätze der Vernunft der Wirklichkeit ihre letzte und höchste Bewährung in dem religiösen Gewissen habe, und Religion und Staat in der Wurzel Eins sind, liegt kn dem Erfahrungssatze, daß der Mensch an sich schwach eines höher» Halts bedarf, um den Gesetzen der Sittlichkeit Folge zu leisten und die ihm aus der thierischen Natur, aus der Neigung zum Sinnlichen, aus den Leidenschaften, aus der Selbsttäuschung u. s. w. erwachsenden Hindernisse zu besiegen. Die Autonomie der Sittlichkeit ist