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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1853-01-01 · Heft 1 · p. Seite 6

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
2 (1853)
Issue
Heft 1
Article
Jahresschau
Date
1853-01-01
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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6 Jahres,"chaii. manchen deutschen Kammern ungescheüel au stauchten, und in Preußen im Jahre 1852 sich kn ein modernes Gewand kleideten. Früher behaupteten die menschenfreundlichen Verfechter der dem Christen zukommenden Rechte, „daß sie keineswegs Feinde der Juden seien, daß sie vielmehr dem Juden gern gönnen was dem Menschen als frei sich bewegendem Wesen zukomme, ihm daher das Einathmen frischer Luft und den Genuß des Wassers um so eher zugestchenf als es manche Juden gibt, die dieses Genusses noch würdiger als viele Christen sind. Eines aber muß nach dem christlichen Princip dem Christen allein Vorbehalten werden: Brod." Der Antragsteller will, „da jede staatliche Ordnung in jedem ihrer Bewohner ohne llnterschied seiner religiösen Ueberzeugung den Menschen anerkennen müsse" (S. 3), dem Jtlden auch Brod zügestehen, der Beamtendl'enst soll ihm jedoch im Namen des christlichen Staates verweigert werden! — Der Antrag hat durch mehrere Redner s seine Berichtigung gefunden; aber da die diesem Anträge beigegebene Denkschrift ausführlich ausspricht, welche Gründe man aus dem „Princip des' christlichen Staates" gegen die Gleichstellung der Juden herleitet, so dürfte, um hierüber in's Reine zu kommen, manche Betrachtung nicht überflüssig sein. Es wird behauptet, daß nach dem tiefen Zusammenhänge zwischen Staat und Sittlichkeit einerseits , und zwischen Sittlichkeit und Religion anderseits, die christlichen Grundsätze allein das letzte und höchste Ziel aller Staatsordnung sein müssen (S. 4. 5). Aber es ist, so hier das specifische Bekcnntniß durch die Taufe verstanden wird, bei der jeder Confession schuldigen Achtung, auf das christliche Mittelalter hinzuweisen. Es darf mit Gewißheit behauptet werden, daß kein moderner Staat bei noch so angestrengten Bestrebungen zu solchem christlichen Staätsthum, zu solchem in allen Fasern Durchdrungcnsein von dem specifischen Bekenntnisse gelangen wird; was die neuere Zeit tu Abstracto ausspricht und anstreben will: „die christl. Grundsätze als das letzte und höchste Ziel aller Staatsordnung hinzustellen" war jener Zeit ein Naturwüchsiges, war ihr nicht erst in den Begriff des Staates hineingebracht, sondern ihm inhärent, mit ihm so innig verwebt, daß ihr ohne dasselbe kein Staat denkbar 2) Zumeist durch Beit, dessen treffliche Rede in der Kammer selbst unmittelbar Anerkennung fand, und als „beredt und sein" (S. 46) bezeichnet wurde.

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