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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1851-10-01 · Heft 1 (Oktober 1851) · p. [Seite]

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
1 (1851-1852)
Issue
Heft 1 (Oktober 1851)
Article
Schutzschrift des Josephus Flavius gegen Apion
Date
1851-10-01
Page
[Seite] (sequence 9)
Language
German
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Schntzschnst des Joftphris Flavins gegen Apion. 15 kühn zn sagen — bewahrt werden wird, will ich versuchen in der Kürze darzuthnn. 7) Sie bestimmten von jeher hierzu nicht nur die trefflichsten und dem Dienste der Gottheit obliegenden Männer, sondern sie waren auch darauf bedacht, daß das Geschlecht der Priester unvermischt und rein bleibe 0). Wer des Priesterthums kheilhaftig ist darf nur mit einer Frau aus seinem Bolke Kinder zeuge», und er darf nicht auf Gold und andere Vorzüge sehen sondern er muß forschen, ob die Familie ihre Herkunft ans alter Zeit ableite und sie hierfür viele Zeugen habe. Und dieses beobachten wir nicht nur in Judäa, sondern wo sich je eine unserer Gemeinden befindet, bewahren die Priester diese Sorgfalt hinsichtlich der Ehen: so in Egypten, Babylon und wo je auf Erden Manche auS priesterlichem Geschlechts zerstreuet sind. Denn sie senden nach Jerusalem das Verzeichniß der Namen der Erzeuger, der Vorfahren väterlicherseits und der Zeugen'). Bei einem entstehenden Kriege, wie er sich so oft ereignete, so bei -cm Einfälle des Antiochus Epiphanes, Pompejus des Großen, des Quintilius VaruS^), und vorzüglich in unseren Dagen legen die 6) Josephus weiset in diesem § nach, das; die Stammtafeln der Priesier von jeher ausbewahrt wurden; also alte Aufzeüynungeri: und in ihnen liegt auch ein Beweis für das Alterthum der h. Schrift und die Sorgfalt für deren Aufbewahrung. 7) Nach der Misch na M irldot 5, 4. hatte jeder Priester, che er den Priesterdienst antrat, sich vor dem großen Synhedrium über seine Herkunft zu legitimiren, d. i. ob er nicht aus einer gegen das priesterliche Gesetz Levit. 21, 7. 14. eingegangenen Ehe herstamme. Es wurde über die Makellosigkeit der Ehen mit größter Sorgfalt gewacht: auch bei einem leisen Verdacht durste die Ehe nicht eingegangen werden״ :׳man macht eine höhere Stufe bei der Legitimität (מעלה עטר בידדכזץ) wird oft angeführt svgl. Ketnbot 13 und sonst). Die Priester selbst waren übrigens sehr streng in,dieser Hinsicht und neigten sich, n>ic Edujoi 8, 3. berichtet wird, nach der rigidern Seite. — Auch in Egypten d. i. Alexandrien wachten die ׳Gerichtshöfe über die Legitimität der Priester; vgl. KetuboL 25, woselbst auch über Babylon, vgl. auch Kidduschin 67. 70. Wie hier aus Josephus wahrzunehmen ist, wurden die genealogischen Verzeichnisse nach Jerusalem gesandt. ■ 8) Der Einfall des Antiochus Epiphanes ist bekannt aus den Maccabäerkämpfen.— Pompejus, durch den unseligen Bruderzwist des Hprcan und Äristobul ins Land gerufen, machte Palästina, ob schon er ihm einen äußern Schein von Freiheit ließ, Nom unterthänig. — Quintilius Varns, römischer Statt- Halter in Syrien, zog bei einem, nach dem Tode des Herodes erfolgten Aufstände der Juden gegen den römischen Feldhetrn Sabinus, nach Palästina und richtete daselbst große Verheerung an.

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