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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1915-01-01 · Heft 5 · p. Seite 272

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
59 (1915)
Issue
Heft 5
Article
Berichtigungen zum Sklavenrecht in der talmudischen Archäologie von S. Krauß
Date
1915-01-01
Page
Seite 272 (sequence 5)
Language
German
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272 Berichtigungen zum Sklavenrechte in der talmudischen könne, daher die Ableitung vom Verse. Aber einen Gegensatz zwischen dieser Stelle und B. k. zu finden, ist unmöglich. 8. Das. Z. 13 v. u. »Wie ein Minderjähriger ist er unfähig zu Rechtshandlungen«. Dieselben Worte finden sich auch bei Zadok Kahn (Die Sklaverei, deutsch von Singer, S. 63), sind aber unrichtig. Denn die Rechtsstellung des Sklaven ist derjenigen des Minderjährigen geradezu entgegengesetzt. Der Minderjährige ist rechtsfähig, nur nicht handlungsfähig, daher »וכין לקטן« [MischnaBaba bathra f. 156:] der Sklave hingegen ist handlungsfähig (נראים דברים שהעבד מקבל גט לחבירו מיד רבו של חבירו גיטיןכ״ג), aber nicht rechtsfähig. Übrigens gibt es ja beim קטן verschiedene Alterstufen. Vgl. Schulchan Aruch Choschen Mischpat cap. 243, § 15 ff- 9. Das. Z. 12 v. u. »er kann nicht kaufen . . . nicht empfangen, es sei denn, sein Herr gebe ihm die Bewilligung dazu«, Diese Worte sind mindestens ungenaii. Denn eine Bewilligung des Herrn, um zu empfangen usw., ist nicht notwendig. Es genügt, daß der Herr nachher das Rechtsgeschäft bestätigt. Vgl.רמב״ם ה׳ מכירה פרק ל" ה׳ זכיה ומתנה הלכה ד' פרק ג", ferner 'הלכה ב. 10. Das. Z. 3 v. u. »Selbst die im Hause von Sklavinnen geborenen Kinder erfuhren geringschätzige Behandlung (ולזל), die sich unter anderm darin äußerte, daß man sie Sklaven (עבדים) nannte.« Diese Worte sind uns unverständlich. Denn da nach dem talmudischen Rechte das Kind dem Status der Mutter folgt, so sind ja Kinder der Sklavinnen tatsächlich Sklaven. Genesis r. 84, 7 kann als Beleg für spätere Verhältnisse nicht herangezogen werden. 11. S. 92, Z. 5. »Ein Spruch der Väter lautet »Viele Sklaven viel Raub« ein Urteil, das viel milder ist als die römische Sentenz »Soviele Sklaven, soviele Feinde«. Einige Zeilen weiter, führt der Verfasser selbst die Stelle in Peßachim 113: an, die lautet לבניו .... ושנאו [als Stammvater der Sklaven] »חמשה דברים צוה כנען את אדוניכם־ die ja mit der römischen Sentenz übereinstimmt. 12. Das. Z. 16 v. u. »Es ist merkwürdig, daß sie!andere

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