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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1915-01-01 · Heft 5 · p. Seite 270

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
59 (1915)
Issue
Heft 5
Article
Berichtigungen zum Sklavenrecht in der talmudischen Archäologie von S. Krauß
Date
1915-01-01
Page
Seite 270 (sequence 3)
Language
German
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270 Berichtigungen zum Sklavenrechte in der talmudischen הכנענים אע״פ שחייב במזונותיהם.« Uns ist diese Mischna unbekannt. Dagegen findet sich diese Stelle bei Maimonides Nedarim VI, 4 *לפיכך מותר לו לזון אשתו ואת בניו ועבדיו אפילו הכנעניים אף על פי שהוא חייב במזונותם אבל לא יזון את בהמתו בין טמאה בין טהורה שכל שמוסיף בבשרה היא הנייה שהגיע ליד ראובן«. Schaut man aber näher zu, so sieht man, daß die Worte »אע7/פ שחייב במוונותם« sich gar nicht auf ועבדיו אפילו הכנענים beziehen können. Denn die Betonung, daß die Verpflegungspflicht des ראובן kein Hindernis für denjenigen bildet, von dem er keinen Genuß haben darf, seine »עבדים« zu ernähren, würde beim »עבד עברי« einen viel größeren Effekt erzielen als beim »עבד כנעני«. Hält man sich aber die Quellen vor Augen, so sieht man sofort, daß die Worte »אף על פי שהוא חייב.במזונותם« sich nur auf »אשתו ואת בניו« beziehen. Die Quellen sind folgende: Mischna Nedarim IV,3 ,וזן את אשתו ואת.בניו אף עלפי שהוא חייבבמזונותיהם". DannBaraithaNedarimS.38: .תניא יהושע איש עוזא אומר זן עבדיו ושפחותיו הכנענים ולא יזון את בהמתו בין טמאה בין טהורה מאי טעמא עבדיו ושפחותיו הכנענים למנחרותא עבידין בהמה לפטומא עבידא“. Es ist nun klar, daß Maimonides nichts anderes getan hat, als dieMischna und Baraitha zusammengezogen, wobei die Worte »□אע״פ שחייב במזונות« sich auf אשתו ואת בניו beziehen, während die Worte »ועבדיו אפילו הכנענים* hervorheben sollen, daß die heidnischen Sklaven, obwohl der Eigentümer über sie geradeso, wie über »בהמה טמאה" verfügt, um sie nach Belieben zu veräußern, dennoch verpflegt werden dürfen, weil bei ihnen auf die Mästung kein Gewicht gelegt wird. 6. S.91, Z. 14 »wie denn die Rabbinen nicht verfehlten, auch die tatsächliche Bedrückung (שעבוד) von heidnischen Sklaven zu rügen. Dazu wird in Anm. 619 ein Beleg aus Thr. R. angeführt: Thr. R. 1, 3 על שהיו משתעבדץ בעבד נכרי des Textes מרב עבדה«. In den uns vorliegenden Texten heißt es aber überall »בעבד עברי«. 7. Das. Z. 14 v. u. »jemandes Sklave ist identisch mit ihm selbst« dazu Anm. 620 עבדו של אדם כגופו b. Bk 27a. doch אין נפשו קנויה לו b.Nasir 61 a. Hier liegt ein zweifaches Mißverständnis vor. Weder sagt

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