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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1915-01-01 · Heft 4 · p. Seite 188

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
59 (1915)
Issue
Heft 4
Article
Ein Judentag aus Süd- und Neuostpreußen
Date
1915-01-01
Page
Seite 188 (sequence 9)
Language
German
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188 Ein judeniag aus Süd- und Neuostpreußen. des Lehrerseminar aus der Besteuerung von Privatsynagogen und Esrogim zu speisen, — Österreichs Beispiel schreckte nicht —; man glaubte, der Rabbiner kümmere sich nicht um Schulsachen und sei ein Mann, bei dem man sich lediglich »in Ansehung der erlaubten und unerlaubten Speisen Rats erholt«1). Auch die besondere Besteuerung und Erschwerung des Heiratens, durch die »ihrer Vermehrung Einhalt getan werden sollte«2), mußte mit Recht auch als Verletzung religiöser Vorschriften empfunden werden. Die Härten und Seltsamkeiten des Reglements kamen aus der Unkenntnis der polnischen jüdischen Verhältnisse und aus den Vierländersynode bereits in der ersten Hälfte des siebzehnten Jahrhunderts energisch gegen das Übel kämpften; vgl. Jost, Gesch. des Judent. und s. Sekten III, Leipzig 1859, S. 244, Br an 11 in REJ. XXI 271 ff., meine »neuen Materialien z. Gesch. der Vierländer synode« II, Frankf. a./M. 1906, S. ig, Wetstein, Quellenschriften z. Gesch. d. Juden in Polen, Krakau 1892, S. 8f., Landshuth, handschr. וכרוך בספר S. 211 f. mit Hinweis auf לבנון/ Paris 1866, S. 279 fM Rabbino witz, Übers, der Grae tz?sehen Gesch. VII, Warschau 1899, Anh. S. 17, Fe in st ein, עיר תחלה/ Warschau 1885, S. 160. Das codifidrte jüdische Recht verbot den Rabbinern gegen den Willen ihrer Gemeinden die Rechtsprechung auszuüben (3 § חושן המשפט Schluß und Kommentar נתיבות המשפט das.). R. Samuel Edels erhob (Sabbat 116 b, Kethubboth 17 a) schwere Vorwürfe gegen die polnischen Rabbiner seiner Zeit, jedoch nicht den, daß sie ihr Amt durch Bestechung erhielten. Nach Emden, תורת הקנאות, S. 121 f., tat 1751 die Vierländersynode inConstantinow denLubliner Rabbiner R. Chajjimin den Bann, unter anderem auch deshalb, weil er sein Amt durch Gewalt und Bestechung erlangt habe; vgl. auch das aus dem Kreise Emdens hervorgegangene פתה עינים S. 15 a. *) Jacobson in der Zeitung des Judentums 19138.200! Das Reglement begegnet sich mit David Friedländer (Über die Verbesserung der Israeliten im Königreich Pohlen, Berlin 1819, S. 61) in der Forderung eines Religions-Lehrbuches und im Kampfe gegen die Rabbiner (S. 70); vgi. auch meine »Gesch. der Juden in Inowrazlaw« in der Zeitschr. der hist. Gesellsch. f. d. Pr. Posen XV, 63. Über die Esrogim-Steuer s. Jahrb. f. d. Gesch. der Juden und des Judent. IV 203 Amn. 1. 2) Reglement Kap. V, § 9, 10, Altpr. MS., a. a. O. S. 573.

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