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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1915-01-01 · Heft 4 · p. Seite 186

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
59 (1915)
Issue
Heft 4
Article
Ein Judentag aus Süd- und Neuostpreußen
Date
1915-01-01
Page
Seite 186 (sequence 7)
Language
German
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186 Ein Judentag aus Süd- und Neuostpreußen. Das Mißtrauen der in Kleczewo Versammelten gegen das Gesetz war aber auch noch aus anderen Gründen nicht unberechtigt. Sah nlan doch in Kreisen, die mit dem Judenreglement sympathisierten, in dem Widerstande der Rabbiner gegen Schulreformen Die Gemeinde trat mit ihm ein Übereinkommen, daß, wenn innerhalb der nächsten drei Jahre die Herrschaft eine ändere werde, dem Rabbiner zur Erlangung eines neuen Konsenses 100 Dukaten beigesteuert werden sollen, später nicht mehr (das. Bl. 122). 1783 stand die Herrschaft Krotoschin unter kgl. preußischer Administration. Der Minister v. Go er ne forderte nun 300 Dukaten von dem Rabbiner, der die Zahlung verweigerte. Die Administration fragte den Minister in Breslau an, ob sie sich mit 200 oder 100 Dukaten zufrieden geben solle, bestritt der früheren Grundherrschaft das Recht, ein lebenslanglieh es Privileg auszustellen, und beantragte, den Rabbiner zu zwingen, eine neue Konfirmation seines Amtes zu erlangen, ihm mit der An- Stellung eines anderen Rabbiners zu drohen, ihm Amtshandlungen zu untersagen und seine Einkünfte zu sequestrieren. Die Breslauer Kriegs- und Domänenkammer, als Vorgesetzte Behörde, gestattete diese Zwangsmaßregeln und beauftragte die Administration, sich mit dem Rabbiner über die Summe zu einigen. Letztere belegte die Rabbinats-Einnahmen mit »Inhibition« und drohte mit weiteren Zwangsmitteln. Am 2g. Okt. 1783 wandte sich der Rabbiner unter Darlegung der Verhältnisse und Beilegung eines Empfehlungsbriefes Goerne’s an Zebi Hirsch’s Vater, den Hamburger Rabbiner R. Refael Cohen, mit der Bitte, von der Beitreibung Abstand zu nehmen, an den schlesischen Minister v. Hoym. Das geschah auch vorläufig (das. BL 5, 14, l16). 1787 übernahm ein neuer Herr das Lehen der Krotoschiner Güter und forderte vom Rabbiner 500 Dukaten Bestätigungsgelder für das Privileg. »Aus Furcht übler und thätlicher Behandlungen« flüchtete er nach Breslau. Am 9. Febr. 1788 »ermäßigte« der Minister Schulenbürg die Summe für die Privileg-Erteilung auf 200 Dukaten (— 3600 polnische Gulden) (das. C VII Bl. 131). 1791 hatte der Rabbiner zwei Raten dieser Summe bezahlt und schuldete noch 150 Dukaten in sechs Terminen (das. Bl. 143). Dieser enormen Ausgabe stand eine Jahreseinnahme von 135 Talern gegenüber (810 =־ p. Gulden) (das. Bl. 152)• Ähnlich lagen die Dinge in Rawitsch, wo 1793 an den Grundherrn 100 Dukaten Anstellungsgeld für den Rabbiner entrichtet werden mußten (Cohn, Gesch. d. jüd. Gern. Rawitsch, Berlin 1915, S. 59), in Kempen belief es sich anfangs auf 30 Dukaten (Archiv d. j. Gern. Kempen Fach 19 Vol. V) und stieg auf 200 Dukaten (das.).

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