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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1915-01-01 · Heft 4 · p. Seite 185

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
59 (1915)
Issue
Heft 4
Article
Ein Judentag aus Süd- und Neuostpreußen
Date
1915-01-01
Page
Seite 185 (sequence 6)
Language
German
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Ein Judentag aus Süd- und Neuostpreußen. 185 messen werden. Das Reglement dekretierte weltfremd, daß der Schächter auch »das Ausschlachten und den Verkauf« □es Fleisches besorgen könne. Die alte freie Gemeindeverfassung wurde verkümmert; keine neuen Ältesten sollten fürder gewählt werden; sie sollten fernerhin, »Stadtverordnete« betitelt, von den Magistraten bestellt werden, die bisher in den widerstreitenden wirtschaftlichen Interessen gegen die Juden Partei zu nehmen gewohnt waren, ja sich oft als Todfeinde der Judenschaft erwiesen hatten. Die eigene Gerichtsbarkeit wurde im wesentlichen gleichfalls ein Opfer des Reglements. In den Mediatstädten, in denen bisher die Grundherrschaft zweite Instanz war, trat nach einer maßgebenden Auslegung an die Stelle der Ältesten der Magistrat in erster Instanz; die Grundherrschaft wurde ausgeschaltet1). x) Das. Kap. IV, § 1—3, 9, 12: vgl. Geschichte der Juden in Lissa S. 162 ff., Berliner Geh. Staatsarchiv, Gen. Direktorium Südpreußen Ortsch. Tit. LXXII, Nr. 562, Krotoschin, Bl. 37 ff., 43. Die Rabbinate waren bis 1730 und 1759 in Großpolen, von dem Südpreußen ein Teil war, nicht käuflich, s. Gesch. der Juden in Lissa. S. 187—189־. Einen klassischen Beleg für die wahre Gesinnung in Südpreußen bildet der Beschluß des Posener Kollegiums der Elf-Männer vom Jahre 1730: שרתני קציני העיר שיהי׳ באסיפה בשעת קבלות הרב מוטל הדבר על כבוד האלוף פ״ה [Präsident der großpolnischen Landessynode [— פרנס המדינה שיהי' בימים ההם לעורר לבבות טהורות באסיפה מלאוה] שיהיו בשבועה גמורה שלא יעלה על שום ארם ליתן דעה על הרב לקבל בקהלתינו הקדושה ולהכליל יצ״ו אשר יאמץ לבבו ע״י תקיפים שלמונים שלא יקוים בנו ה״ו אלקי כסף וכר רק לקבל את הרב לשם שמים כאשר מעולם מיום הוסרה קהלתינו יצ״ו מעשיהם לשם שמים (Posener handschr. Sefer hasichronoth II 153 [163] a). Darum durfte auch seit altersher in Posen kein Autochthone Rabbiner werden (Perles in MS. XiV 87 Anm. 15). Ein Organ der preußischen Regierung, die Breslauer Kammer, gibt ein lehrreiches Schulbeispiel, wo die Ursache für die Käuflichkeit der Rabbinate in Polen zu suchen war. Am 17. Siwan 1776 stellte die Krotoscbiner Gemeinde den Rabbiner R. Zebi Hirsch ben Refaei Cohen an (Posener Staatsarchiv Krotoschin C 6 Bl. 126). An die polnische Grundherrschaft mußte er 150 Dukaten Konzessionsgelder zahlen. Hierfür wurde ihm eine Bestallung auf Lebenszeit gegeben (das. Bl. 143, 16).

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