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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1897-01-01 · Heft 15 · p. Seite 679

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
41 (1896-1897)
Issue
Heft 15
Article
Die Organisation der jüdischen Ortsgemeinden in der talmudischen Zeit
Date
1897-01-01
Page
Seite 679 (sequence 7)
Language
German
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Dio Organisation der jüdischen Ortsgomumdon. 679 Für die blosse Verwaltung der Almosongelder war eine Person hinreichend, wie überhaupt der Grundsatz; im Gemeinde« leben geltend war, dass ein Vertrauensamt, mit welchem keine Refiignis irgend welcher Art verbunden ist, einer einzigen IVrsou übertragen werden kann1 2 * 4 5 *). Nicht einmal eine Kontrolle war für dieses ganz auf Vertrauen beruhende Amt gestattet“). Für das Erheben der Ahnosenbeiträge waren 2 Personen erforderlieh, wie bei jeder Amtshandlung, mit der Geld• nngelegenbeiten verbunden sind'1). Sie. mussten, ohne sieh auf dem Wege trennen zu dürfen1), die Gelder persönlich entziehen ־'*). Alle Mitglieder der Gemeinde waren heitrsgsptlichrig, ausgenommen die Frauen*‘), die, Waisen7) und natürlich die Armen8 * * * * 13). Die Erheber hatten das Recht, säumige Zahler zu pfänden״). Mit dem Augenblicke, da eine Spende in die Hände der Erheber übergegangen ist, verliert der Spender das Verfügimgsrecht über das Geld111). Die Verteilung der Almosen erforderte, mindestens drei Personen. Diese hatten in jedem Unteratützungsfall die Höhe der Unterstützung zu heschliessen, sie bildeten daher einen Gerichtshof für Entscheidung in Geldsachen und hier- ־*‘zu sind mindestens drei Personen erforderlich n). Die Verteiler rder Almosen hatten eine wesentlich schwerere Aufgabe als die Erheber, da es keine leichte Aufgabe ist, allen Wünschen gerecht zu werden1-). Oft mussten sie bei leerer Almosenkasse von eigenem Gehle die Armen unterstützen1:J). Daher ף Baba bathra 8 b. 2) Baba b. Da: «elbstverstiindlich durften nur Männer, deren Ehrlichkeit über allen Zweifel stand, mit der Verwaltung betraut werden das. 10b oben; Ab, sara 17 b; אין שרזשבין בצדקה עם גבאי צדקה, 8) Baba b. 8 b. 4) Bas.; Taanith 24a Mitte; Tos. Pea S. 24, Z. 6/7. 5) Baba b. das. *) Baba kamma 110a; die Erheber durften ohne Mitwissen ihres Mannes nichts oder nur höchstens eine Kleinigkeit von einer Frau nehmen. 7) Baba b. 8a unten.- 8j Tos. Pea S. 23, Z. 23/24; vgl. auch B. bathra 8 b Mitte הא דאגויד הא דלא אמיד; vgl. auch Gittin 7b oben; Tos. S. 370, Z. 18. ״) B. bathra8b; Kethubboth 49b; Kidduschin 70b; doch ist ein loutseliges Benehmen in jedem Falle vorgesohnebon, ד Erachin 6b/7a; Tos. S. 424, Z. 19; Jer. Megilla 74a (III Ende); 70b Ende. 1י) B. bathra 8b 8. Rasehi s. v, בדיני ממונות Jer. Poa VIII 6 (21a). 1a) Jer. Pea VIII 6 (21a). 13j Vgl. Baba bath3*a 11a oben.

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