Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 41 (1896-1897)
- Issue
- Heft 15
- Article
- Die Organisation der jüdischen Ortsgemeinden in der talmudischen Zeit
- Date
- 1897-01-01
- Page
- Seite 676 (sequence 4)
- Language
- German
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676 Die Organisation der jüdischen Oitsgemeimlen. gereiftes Urteil besitze1). Auch musste 01* aus (»1’ünclen der Sittlichkeit verheiratet sein’2 *). Aus gleichem (»runde wurden Frauen als Leln־erinne11 nicht angestellt’׳). Bei der Anstellungeines Lehrers kamen zwei Gesichtspunkte in Betracht, sein positives Wissen und die Gründlichkeit seiner Lehrmethode ,j. Mehr als 2;) Schüler sollten im allgemeinen nicht gemeinsam unterrichtet werden5 *). Betrug die Schülerzahl 40, so setzte man einen Hilfslehrerbei 50 Schülern einen zweiten Hauptlehrt‘!• ein7). Die Gemeinde hatte das Kündigungsreebt, so z. J>. wenn der Lehrer über das Mass der erlaubten*) Züchtigung der Schüler hinausging1 **). Gute Lehrkräfte sollte man der Gemeinde zu erhalten suchen 10). Schlechte, unfähige Lehrer dagegen sollte man besoitigon, um tüchtige an ihre »Stelle zu setzen31). Fs war niemand verwehrt, sieh neben dem von der Gemeinde eingesetzten Lehrer am Orte niodorzulassen und eine Privatsehule zu gründen1־), Begüterte Familien hielten sieh wohl auch einen eignem Hauslehrerl;l). Wenn mehrere Schulen am Orte bestanden, so war es dem Vater ganz überlassen, welche er für sein Kind hestimmen wollte, auch durfte er es zugleich mehrere Schulen besuchen lassen11). Dagegen war es verboten, einen Knaben die Schule eines benachbarten < Utes besuchen zu lassen, wenn die Gemeinde selbst einen Lehrer besass1••). Selmb l) Aboda sara 1?H> oben. v) Kiddusohin IV, Kl; fol. 72a, weil die Mütter ihre Kinder zur Sehlde zu geleiten pflegten.;ז) Das. 4) Baba bathra 21a unten. ב) Baba bathra 21a. n) Das; רי־םדזכגא s. Perles. Etymologische Studien, S. 12i; er wurde von der Gemeinde besoldet. 7) Das.; ך Baba bathra 21a; er sollte sich zur Züchtigung am Besten eines Lederrieinons bedienen; unfähige Knaben sollte er nicht aus der Schule entlassen. Vgl. auch Taanith 24 a Ende. ״) Gittin 36a oben; *°) Das. selbst wenn Beschwerden zuweilen gegen sio cinlaufen. ״) Baba bathra 21a. ״) Baba bathra 21 b unten; es war dies sogar erwünscht, denn 22 קנאת סופרים תדבר. חנגוה a oben. י:נ) Wie z. B. die Familie des R. Lakisch. Kethubbotli 111b unten. ' >4) Baba bathra 21a Kethuboth 50 a. «) Baba bathra das.; die Verordnung bestand seit der Organisation des Schulwesens durch Josua b. Gamla.