Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 41 (1896-1897)
- Issue
- Heft 15
- Article
- Die Organisation der jüdischen Ortsgemeinden in der talmudischen Zeit
- Date
- 1897-01-01
- Page
- Seite 674 (sequence 2)
- Language
- German
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674 1)10 Organisation der jüdischen Ortsg<»1noinden. Wochonabschnittes ,.vorlesen“ 1). Der Wochenabschnitt wtmle in die (aramäische) Landessprache übersetzt durch <len (,7מטף ״Uebersetzer“. Es scheint, als ob in jeder Gemeinde ein solcher dauernd augestellt war‘1 * 4 *); cs wird auch berichtet, dass er das Kocht hat, iur seine Funktion sich besolden zu lassen ‘). Da, v ie wir bereits früher*׳) gesellen, jed»* Gemeinde die Pflicht hatte, für einen geregelten Gottesdienst zu sorgen und dies ohne Anwesenheit von zehn erwachsenen Personen nicht möglich war6) so hatte sie, die Pflicht, darüber zu wachen, dass stets zehn "Männer diesem Zwecke zur Verfügung standen7 * 9 10); dieselben wurden besoldet, sie heissen ע״טיה בטלגיד) ("טל בי־־, הכגסת)•) Ueber den Begritf und Zweck derselben bestand unter mehreren Gelehrten‘0) längere Zeit hindurch ein hartnäckiger Streit. 1) Megilla IV, 2. f01. 23 a; Tos.. S. 22f5, %. 4, auch der ״Vorleser* muss der Thora zu Ehren unständig gekleidet sein, doch war ein reiferes Alter inelit erforderlich, denn das Vorlosen ״ war kein (lobet und war darum nicht mit ihm eine ״Vertretung vor Gott“ verbunden; Megilla 1\ , (». '־b ״Pragomaii“; Megilla IV, 4 u. öfter; auch מתורגמן das. u. oft; auch andere aramäische Wortbildungen wie תורגמנא sind gebräuchlich. Vgl. Kobut ״Aruch completuni“ s. v. תרגם; auch ein lllindcr oder »»in Knabe durfte ״übersetzen“, Megilla IV, 6. а) Megilla 2:1 b oben; Jor. Megilla 75 a. 4) Edler war es, sich nicht dafür besolden zu lassen ״Es liegt kein Segon auf dem Golde, welches der Uobersetzer erhält“. Pessacbim 00 h. б) S. oben S. ü54 ft*. •) Megilla IV, 8. 7) S. Megilla I, 8, fol. 3 b, oa;Sanhedrin 17 b; Baba Iia1nma82a: Jor. Megilla 70 b unten. s) 10״ Unbeschäftigte“, sie wurden von der Gemeinde in der Weise besoldet, dass sie, ohne in einem Berufe beschäftigt zu sein, von Nahrungssorgen frei und jederzeit deshalb der Gemeinde zur Verfügung waren. 9) Sanhednn 17 b, s. auch Megilla 5 a. 10) Lightfoot, horae hebr. zu Matth. IV, 23 sieht in den 10״ Unbeschäftigten“ die Gesammtheit der Synagogenbeamten; diese in langen Ausführungen begründete, ganz absurde Ansicht wird bekämpft von Rhonferd, De decem otiosis synagogae und Vitringa, De decem viris otiosis. Die beiden letzteren besonde1*s entwickeln hierbei ein ganzes System der jüdischen Gemeinde Verfassung, wobei sie durchweg in den Fehler verfallen, bürgerliehe und synagogale Beamte zu identificiron, s. Schürer ״Geschichte“ II, S. 368, Note 80.