Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1897-01-01 · Heft 14 · p. Seite 658

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
41 (1896-1897)
Issue
Heft 14
Article
Die Organisation der jüdischen Ortsgemeinden in der talmudischen Zeit
Date
1897-01-01
Page
Seite 658 (sequence 20)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
89% known words query
IRI
…/2829132-2829696-2829711-2842182--28223-2842226
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

658 Die Organisation der jüdischen Ortsgemeinden. kommen zu lasse.1!! 1 *). In den talmudischen Quellen wird nie von mehreren, sondern immer mir von einem ראש ריבגסח gt;- sprechen. wie es ja aueli in der Natur der Sache liegt, dass nur eine Person mit der Anordnung und Leitung der inlernen gottesdienstliehen Funktionen betraut wird. Wenn dennoch von nichtpaliistinensischen Gemeinden berichtet wird ׳), dass also mehrere Synagogenälte.ste, angestellt wann!, so ist eben anzunehmen, dass die Vorsteher jener Gemeinden, die ja inmitten einer andersgläubigen Bevölkererung nur IMigions- und.Synagogengemeinde.il waren, überhaupt ae'/y <7’jvaY<׳>yot hiessen, auch soweit sie die geschäftlichen Angelegen• heiten der Gemeinden verwaltetenGrössere jüdische Gemeinden der Diaspora, wie Horn, hatten allerdings neben der rein religiösen Synagogenhehörde noch eine mehr bürgerliche Verwaltung. Uebrigens findet sich im Talmud selbst ein!‘ Andcutung darüber, dass kleinere religiöse Gemeinschaften einen Verwaltungsausschuss aus drei Köpfen hesassen4 * *). Sie befanden sich inmitten grösserer jüdischer Gemeinden Palästinas und Babyloniens•’׳) oft in sehr grosser Anzahl. Einer von diesen drei Vorstehern hat dann wohl die Funktionen des י־אש דיבנסת versehen. Das Amt eines ראש הכנסת war nicht an eine bestimmt(‘ Zeitdauer geknüpft, es war gewöhnlich, - wie bei allen Gememdeümtern, lebenslänglich: in manchen Gemeinden war es sogar erblich einer Familie übertragen <). Von synagogalen Ehrentiteln, wie wir sie in der Diaspora finden, ist in den talmudisehen Schriften nichts erwälmt7). Dem ראש הכנסת untergeordnet war der ג) Jer. Berachoth JII 66 a; Semaclioth XIV Endo; vgl. die veränderte Lesart Kethubboth 8 b. Apg. XTII 15; vgl. Schürer, S. 367 oben. ג) Wie ja auch heute vielfach diejenigen Personen ״Synagogenälteste״ genannt werden, welche neben den rein synagogalen Angelegenheiten auch in erster Linie die äusseren, weltlichen der jüdischen Gemeinden verwalten. 4) der. Megilla III, 2 Anfang (74a) שיעה מבית הכנסת כבית הכנסת. *) So besassen die Kupferschmiede eine eigene Synagoge in Jerusalem Megilla 26 a; in Sepphoris bestand eine כגישתז* דגופנא Jor. NasirVII, 1 (56a) vgl. Aruch completum s. v. כנש. •) Vgl. hierüber ״Revue des ctudes juives“ a. a. 0. S. 165, An in. 5. Dass sich überhaupt oft Gemeindeämter von Vater auf Sohn vererbten, ersohen wir aus Kidduschin IV, 5. T) Vgl. Schürer ״Genieindoverfassung״ S. 29 f. über ^avepe; und per,- xepec <jbvaY«Yßv (Synagogen-Palrone); es ist selbstverständlich, dass diese Bezeichnungen Ehrentitel sind. Wenn auf einer Inschrift aus Smyrna von einem weiblichen dp)(1ffuvdtY0>Y0c die Rede ist, so ist darunter die Frau eines

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.