Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 41 (1896-1897)
- Issue
- Heft 14
- Article
- Die Organisation der jüdischen Ortsgemeinden in der talmudischen Zeit
- Date
- 1897-01-01
- Page
- Seite 649 (sequence 11)
- Language
- German
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Die Organisation der jüdischen Ortsgenieinden. 649 achten, dass ein Arzt am Orte war1), wie auch ein des Schreibens Kundiger״). Sie hatten ferner die Pflicht, öffent״ liehe Brunnen3), Bedürfnissanstalfcen 4) und ganz besonders auch Badeanstalten0־) anlegen zu lassen. Sie hatten dafür zu sorgen, dass alle Zweige des Handwerks am Orte vertreten waren und dass für öffentliche Anstalten Bediente angestellt wurden 6). Endlich aber lag dem Biirgerausschuss die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse, insbesondere die Organisation eines geregelten Gottesdienstes, oh7). Zur Vereinfachung und Dccentralisirung der Verwaltung bildeten sich innerhalb des Vorstandes Commissionen für die einzelnen Verwaltungszweige, so für die Armenpflege, für Polizeiverwaltung und für die Synagogenurdnung, oder es wurden hierfür ganz besondere Beamte bestellt8). 2. Die geistlichen und richterlichen Behörden. Dem administrativen Gemeindevorstand stand eine im gewissen Sinne übergeordnete Behörde gegenüber in den geistlichen und gerichtlichen Personen. Die Entscheidung in rituellen, civilrechtlichen und politischen Streitfragen war meist derselben Person übertragen, denn in allen diesen Fällen wurde nach religionsgesetzliehen Grundsätzen verfahren. Nur solche Männer durften absolut giltige Entscheidungen treffen, welche dazu autorisirt waren. Die Ordination9) geschab durch den Nassi oder durch den Exilarchcn. J) Sanhedrin 17b; Tos.. S. 828, Z. 2. Sanhedrin 17 b unten יברר libeliarius, Das Schreiben war eine Kunst, die nur ganz vereinzelt verstanden wurde. Daher war סובר urspr. ״Schreiber“ schliesslich identisch mit (Schrift-)Gelelirter. Vgl. Kulm ״Städtische u. Bürgerl. Verf.“ S. 348 über xo>}ji0Ypa^aTcTc ״Ortssch reiber44. 8) Baba b. Da; Tob., S. 397. 4) Sanhedrin 17 b. 5) Das.; dass eine Badegelegenheit in jenen orientalischen Landstrichen ein wichtiges Bedürfnis^ war, erhellt aus Stellen wie Nedarim 80b, und Jer. Nedarim XI. 1 (43 c). ß) Tos., S. 397. 7) Sanhedrin 17b; Tos. Baba mez. S. 396, Z. 29ff. *) Das Nähere hierüber s. in den folgenden Capiteln. •) Ueber diese Ordination vgl. Fränlei ״Die geistige Aintsbefähigung