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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1897-01-01 · Heft 14 · p. Seite 645

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
41 (1896-1897)
Issue
Heft 14
Article
Die Organisation der jüdischen Ortsgemeinden in der talmudischen Zeit
Date
1897-01-01
Page
Seite 645 (sequence 7)
Language
German
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Die Organisation <101• jüdischen Ortsgemeinden. 645 Doch auch in diesem Falle sollten die Vorsteher ihre Macht nicht missbrauchen, sollten vielmehr stets darauf achten, dass ihre ]Beschlüsse den Wünschen der Gemeinde möglichst entgegen kämen 1). Die Gemeinde,beschlösse wurden in öffentlieber Versammlung und in Gegenwart der Venvaltungsmitglieder gefasst2); zu einer endgiltigen Entscheidung gab die Majorität der Versammlung den Ausschlag:i). Die Gemeindevorsteher sollten ganz in ihrem Wirkungskreise aufgehen: man sollte deshalb Niemand zum Vorsteher machen, der durch seinen bürgerlichen Beruf gehindert war, seine ganze Kraft für das Wold der Gemeinde einzusetzen; so wird z. B. ahgerathen, an einem Orte zu wohnen, in welchem die Leitung der Gemeimleangelegenheiten in der Hand eines Arztes liegt, denn ein solcher hat keine Zeit, die Geschäfte der Gemeinde thatkräftig zu betreiben4). Eine von den sieben Lcbensregeln, die R. Akibn seinem Sohne R. Josua mit auf den Lebensweg gab, lautete: ,.Wohne nicht in einer Stadt, deren Vorsteher Sehriftgolohrte sind44, denn diese vorwenden zu viele Zeit auf das Studium der heiligen Lohre und sind dadurch gehindert, öffentlich zu wirkenß). Die oberste Bedingung war, dass die höheren Gemeindeämter nur mit Personen von absolut reiner Abstammung hesetzt würden6); in manchen Gemeinden sah man sogar streng darauf, dass seihst die niederen Gomeindebeamten, wie *) Tos.. 8. 418, Z 3/4; ein Vorsteher 8011 sich ebon immer bewusst bleiben, dass in allem, was er amtlich thut, er nur das Interesse und den Vortheil der Gemeinde im Auge haben soll. Auch innerhalb der Bürger- Schaft soll diese Solidarität herrschen. Es wird folgendes Problem aufgeworfen : Zwei Bürger geben jeder ein Fest; der eine lädt hierzu nur die ortsanwesenden königlichen Personen ein, der andere hingegen nur seine bürgerlichen Mitbriidor. Wer ist höher zu schätzen? Antwort: ״Der zweite“; Baba b, b. Niemand soll im Wohlsein schwelgen, während die Gemeinde trauert, soll sich vielmehr dieser Trauer anschliessan; Taanith 11a. ״ תפרוש מן הצבורEntziehe dich nie dem Geraeindeleben“ war der Lieblings- Spruch des R, Zadok (Abot IV, 1). 2) Darauf weist der Ausdruck ״ שבע' טובי עיר במעמד א:שי העירIm Dabeistehon der Gemeinde“ d. h. in Gegenwart derselben sollen die 7 Vornehmsten der Stadt ihre Beschlüsse fassen. 3) חב הצבור sehr oft; so Tos., S. 418, Z. 4; auch in anderen Angelegenheiten gilt die Majorität der Gemeinde als ganze Gemeinde so z. B. Sank. X, 5. - 4) Pessachim 113a oben. *) Das. 112 a. %) Kidduschin V, 5; fol. 76 b.

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