Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 41 (1896-1897)
- Issue
- Heft 14
- Article
- Die Organisation der jüdischen Ortsgemeinden in der talmudischen Zeit
- Date
- 1897-01-01
- Page
- Seite 644 (sequence 6)
- Language
- German
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644 Die Organisation «1er jüdischen Ortsgcmeiuden. Anordnung an griechische Verhätnisse, denn auch in vielen griechischen Oommuneii bestand M die Einrichtung, dass zwei Brüder zugleich einem Gemeindecollegium nicht angeboren konnten. Die Einsetzung der Gemeindeaitesten geschah durch den Gerichtshof (בי״. דין) des (Ortes־), wie denn überhaupt auch die anderen Gemeindestellen vom Beth-diir*) besetzt wurden. Besass die Gemeinde keinen Gerichtshof, so wendete sie sieh, wenn nicht direkt an den Patriarchen r), so doch an einen hervorragenden Gelehrten mit der Bitte, ihr einen פרג ס einzusetzen* * * 4 5). Die Einsetzung geschah auf feierliche Weise*, Einige Gelehrte, wie R. Haggai und R. Chija übergaben den neuen Gemeinde Vorstehern als äusseres Zeichen ihrer Würde eine Thorarolle, um damit anzudeuten, dass alle weltlich!‘ Miicht nur von Gott komme6 *). Dass die Gemeinde hei der Wahl der Aeltesten mit zu entscheiden hatte, ist selbstverstündlich und geht auch aus dem Ausdrucke (ניבקבלי* עליה •ץ ד hervor; die richterliche Person vollzog nur die officielh! Einführung. Die Gemeindevorstände erhielten meist ein unbeschränktes Mandat, d. h. ihre Beschlüsse hatten absolute Geltung, ohne dass die Gemeinde zuvor um ihre Meinung befragt, zu werden brauchte8). In vielen Gemeinden hingegen durften die Aeltesten ohne Zustimmung der Gemeinde keine wichtigen Beschlüsse fassen, sie waren dann nur das die Gemeindebeschlüsse ausfiihrendc Organ, sie durften vor allem Gelder nicht zu anderen Zwecken verwenden, als zu denen sic eingegangen ,waren!)). Im ersten Fall repräsentirte die Gemeindeverwaltung in jeder Beziehung vollständig die Gemeinde; jeder ihrer Beschlüsse galt als Gemeindebeschluss 1(״ ף Tittmann ״Darstellung der griechischen Staatsverfassungen״. Leij>- zig 1822, S. 541. ׳*׳) Tos., S. 215, Z. 14. •י) So Gemeindediener und selbst Aerzte. Tos. S. 328, Z. 2/3. 4) S. oben S. 593. *) ,Ter. Pea VII1, 6 (21 a>; Schokalim 48d. ®) Jer. Pea Vlllv ü (21a); andere wollen das hier vorkommendo מטעין mit מטעים identificiren und übersetzen: ״Er erklärte eine Stelle aus der Thora (טעם Grund, Erklärung)44. ל) Jer. Megilla 111, 2 (74a). 8) Dies scheint besonders in den palästinensischen Gemeinden der Fall gewesen zu sein; das. °) Dies scheint die Kegel in den babylonischen Gemeinden gewesen zu sein; Megilla 26 a f. lü) שבע ,מעיר כבגי העיר Jer. Meg. das.