Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 41 (1896-1897)
- Issue
- Heft 14
- Article
- Die Organisation der jüdischen Ortsgemeinden in der talmudischen Zeit
- Date
- 1897-01-01
- Page
- Seite 641 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2829132-2829696-2829711-2842182--28206-2842209- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die Organisation der jüdischen Ortsgemeindeta. 641 Ein dreimonatlicher Aufenthalt verpflichtet zum Beitrag’ zum Tamchuj d. 11. zur Unterstützungskasse für durch״ reisende Arme. Wer sechs Monate am Orte weilt, zahlt Beiträge in die Kasse zur Unterstützung der Armen mit Kleidung. Wer neun Monate sich aufhält, hat die Lasten mitzutragen, welehe durch die Beerdigung armer Verstorbener entstehen. Dagegen sind die יושבי העיר völlig befreit von allen Beiträgen zu den Kosten, welche durch die Befestigung der Stadt mit Mauern, Festungswerken 11. s. w. entstellen, sowie durch die Einsetzung der hierfür erforderlichen Festungsbeamten, Thorwächter u. s. w. •), es sei denn, dass sie Grundbesitz am Orte haben, in welchem Falle sie die Pflichten der ordentlichen Bürger (s. S. 642) haben, und ihnen die durch die Befestigung und Bewachung des Ortes entstehenden Kosten in entsprechendem Verhältniss zur Last fallen; denn in diesem letzteren Falle haben auch sie ein ganz besonderes Interesse daran, dass die Stadt, und somit auch ihr Besitzthum, hinreichend geschützt sei gegen Gefahren von binnen und aussen־). Sie haben ferner nicht beizutragen zu den Kosten, welche durch die Anstellung von Beamten, als Lehrern, Orts- Schreibernu. s. w, entstehen, auch nicht zur Einrichtung und Ausstattung von Synagogen* 3 4 *). Was die Kechte der 5יושבי העיר) anbelangt, so scheinen sie beschränkt gewesen zu sein; wenigstens ist bei allen Gemeindebeschlüssen stets nur von בגי העיר (Vollbürgern) die Rede. Vollständig gleich mit diesen בגי העיר standen sie in Bezug auf Erlangung von Unterstützungen aus der Ortsarmenkasse6). .30 שלשים יום יקושר Tage zu Kupp&h. 3 שלשה חדשים לתמחוי Monate zum Tamchuj. Es ist diese Lesart auch verständlicher, da doch gewiss jeder zuerst angehulten wird, für die Ortsarnien (קופה) und dann erst für die fremden Armen (תמחוי) Beiträge zu leisten. Auch Maimonidos hat die Lesart der Münchener Hdscbr. (vgl. noch die Erläuterungen מרווה הפגים zu Jer. Baba b. 1, 4 8. v. תגי). Nach alledem gelangen wir zu dem im Texte aufgestellten Resultate. *) Baba b. I, 5; foi. 8a; vergl. S. 642. 2) Baba b. i, 5; das Näiiere weiter unten. °) Jer. Pea VIII, 6 (21a). *) Tos. S. 396, Z. 29/30; vgl. Weiter unten S. 656, 6) Vgl. noch Sanhedrin X, 5 Tos. S. 278, Z. 10; 8. weiter S. 642. •} Jer. Pea VIII, 6 Ende (21a). — Monatsschrift. Jahrgang 41. 41