Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 41 (1896-1897)
- Issue
- Heft 13
- Article
- Die Organisation der jüdischen Ortsgemeinden in der talmudischen Zeit
- Date
- 1897-01-01
- Page
- Seite 597 (sequence 10)
- Language
- German
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D10 Organisation der jüdischen Ortsgemeinden. 597 II. Innere Organisation der Ortsgemeiiiden. A. Begriff und Zweck dor Gemeinde. Wir haben bereits gesehen, dass in Palästina und in grossen (Jebieten des persischen Reiches zahlreiche Orts״ gemeinden bestunden, deren Mitglieder nur oder doch in iLbenviegende.ni Masse .Juden waren; im Gebiete des Jordans waren bis in das IV. Jahrhundert-hinein keine Kirchen anzutr offen 1 * *). Der Umfang solcher politischer Gemeinden deckte sich genau mit dem Bereiche des Ortes, in welchem sie organisirt waren; hierauf weist schon der so oft wiederkehrende Aua״ druck בגי העיר als Bezeichnung für die Gesammtheit der Gemeindemitgliedor'-), wie überhaupt die öftere Idcntificirung von ״Gemeinde“ mit ״ , עירStadt“. Ein Beispiel, dass irgendwo in einem Orte zwei jüdisch(‘׳ politische Gemeinden bestanden hätten, ist nicht überliefert. Ein solcher Gemeinde verband bezweckte, alle jüdischen Bürger eines Ortes zu einem Ganzen zu vereinigen und ihnen hierdurch einen einheitlichen Schutz nach innen und aussen angedeihen zu lassen, ferner ein Bindeglied zu sein zwischen der Regierung des herrschenden Volkes und den einzelnen Individuen der Juden, dies letztere um 80 mehr, als die Römer die Gemeinden zur Grundlage ihrer Verwaltung machten ״).' Es sollten überhaupt für die Bürger eine Reihe von Erleichterungen ‘geschaffen werden, die nur durch das Zusammenwirken der Menge ermöglicht werden konnten. Insbesondere gehört hierher die Einrichtung eines geregelten Gottesdienstes sowie die Einsetzung eines geregelten (geistliehen und weltlichen) Gerichtshofes für geistliche (religiöse) und civilrechtlicho Angelegenheiten4). Alles dies wurde erreicht durch einen gut organisirten Vcrwaltungsapparat, der alle Zweige des Gemeindelebens umfasste und uns bis in die kleinsten Einzelheiten überliefert ist. *) Vgl. Krakauer, die rechtliche und gesellschaftliche Stellung der Juden irn sinkenden römischen Reiche“ in dieser Mtsschr. 1874 (ßd.‘ 23) S. 51; vgl. oben S. 591. a) Vgl. Megilla III Anfang und zahlreiche andere Stellen; vgl. über die ז' טובי עיר weiter unten. ') S. oben S. 591 f. 4) Vgl. Sanhedrin 17 b