Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 41 (1896-1897)
- Issue
- Heft 13
- Article
- Die Organisation der jüdischen Ortsgemeinden in der talmudischen Zeit
- Date
- 1897-01-01
- Page
- Seite 595 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2829132-2829696-2829710-2842108--28147-2842142- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die Organisation der jüdischen Ortsgemeinden. 595 &~0י(1 )//ל0ד7׳ oder auch zuweilen siurum coronnrimn ־') genannt. Später von Julian :;) verhüten, wurde sie baldwieder von Areadius1) und späterhin von IIonorius '׳) freigegebon. Nach der Auflösung des Rntrinrchats floss das aurum coronarium in den römischen Staatsschatzf;). Doch fludäa war schon bald nach der Zerstörung •Jcrusalems nicht mehr in jeder Beziehung־ der geistige und religiöse ]Mittelpunkt aller Juden. Die, Majorität der jüdischen Nation wohnte ausserhalb des hl. Landes; besonders aber war es Babylonien, welches dem jüdischen Stammlande den Rang abzulaufen drohte und auch bald ablief. Ganze ►Strecken Mesopotamiens waren nur von Juden bewohnt, denen dann auch in Betracht ihrer Bedeutung weitgehende Zugeständnisse bezüglich der Freiheit in der Verwaltung; ihrer eigenen Angelegen 11 eiten gemacht werden mussten und auch gemacht wurden‘׳). Allerdings mögen die jüdischen Gemeinden in dem Jahrhunderte lang zwischen Körnern und Rurthcrn um den Besitz Mesopotamiens mit wechselndem Glück geführten Kampfe manchen Stosrs erlitten haben. Immerhin seheinen seitens der jeweiligen Machthaber keine Fmgriffe in die inneren Angelegenheiten der jüdischen Gemeinden geschehen zu sein. Während im Allgemeinen in ו Rerserreiehe die Gemeinden direkt durch Beamte des Königs und nicht durch Gemeindebeamte verwaltet wurden, verstanden es die jüdischen Gemeinden speciell sieh volle Freiheit, in der Verwaltung ihrer communalen Angelegenheiten zu wahren *). Das Gemeindeleben kam auch hier zu hoher Ausbildung und glich im Grossen und Ganzen der Communalverfassung, wie sic sich J) Vgl. Julians Sendschreiben (S. 584, Note Ü); ferner Graetz IV, N. 21; eod. theod. XVI 8. 14. ־) (Jod. theod. XVI S, 8.;1) Im Jahre 8(>8, s. Julians Sendschreiben. 4) Im Jahre 889. s) Im Jahre 404 , 00.1. Ihod. XVI 8, 14. 6) Cod. theod. XVI <S.‘24; über־ die Bedeutung des Patriarchen vgl. noch Schürer a. a. 0. S. 582 f.; das die Litteratur. 0 Vgl. S. Cassel bei Ersch und Gruber, Artikel ״Juden" Bd. 27 8. 177 ff.; Monunsen, ״Rom. Gesell.V, S. 845 11’; Schürer, &, a. 0. S. Marquardt, ״Rom. Staatsverwaltung" 1, S. 856 ff.; Ueber Sitten, Gebräuche,׳■ geographische Lage der babylonischen Gemeinden vgl. Berliner: Beiträge zur Geographie und Ethnographie Babyloniens im Talmud und Midrasch; Neubauer, Geographie, S. 828—868. י) Mommsen V, S. 845 f. :48*