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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1897-01-01 · Heft 13 · p. Seite 591

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
41 (1896-1897)
Issue
Heft 13
Article
Die Organisation der jüdischen Ortsgemeinden in der talmudischen Zeit
Date
1897-01-01
Page
Seite 591 (sequence 4)
Language
German
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I)io Organisation der jüdisch׳)« Ortsgcuioiudon, 591 bereits seit längerer Zeit seine politische Selbständigkeit vorloren hatte, auch seinen religiösen!Mittelpunkt eingebiisst. Jerusalem lag in Schutt: an seiner Stelle entstand eine neue Stadt, Aelia (,apitolina, mit einem Tempel des kapitolinischen Jupiter. In der Folge/aut wurde es sogar den Juden vorboten, fernerhin die Statt(‘׳ zu betreten, wo Jerusalem ge־ standen hatte1). Das jüdische Nationnlleben musste sieh in das G(51 neindcleben zurückziel 1 en. i>i<‘ Körner versuchten durchaus nicht, den Besiegten die Organisation und Verwaltung ihrer i1111e1־**n Angelegenlieiten zu nehmen; Palästina ward(*, eine besonlere römische Provinz־); di(‘ einzelnen Ortschaften wurden nur Grundlage der Verwaltung des unterjochten Landes gemacht (Mommsen das. V, S. 540). Doch ״blieb das eigentliche Judäa, wenn auch entvölkert und verarmt, nach wie vor jüdisch“ (das.). Das jüdische Volk fühlte sich auch weiterhin in seinem Stammkunde als ein geschlossenes Staatsganzes, es betraehtot(‘ Palaestina als sein Eigenthum, daher auch die religiöse Bestimmung, dass der Boden des hl. Landes nicht in heidnisehen Besitz übergehen dürfeDa das eigentliche judäisclie Land auch weiterhin fast nur von Juden bewohnt war, so ist anzunehmen, dass zahlreiche Ortschaften, wenn nicht alle (von den hellenistischen Städten abgesehen) von ihnen ausschliesslich verwaltet wurden. Die Körner behielten sich die Gesammtverwaltung der Provinz vor und überliessen den einzelnen Ortschaften — sofern sie. nur prompt die ihnen auferlegten Steuern trugen, — gerne die Verwaltung der Gemeimleangelegenheitcn nach den Normen, die sich auf Grundläge der religiösen und nationalen Eigentümlichkeiten ausgebildet hatten. Cebrigcns wird von jüdischer Seite in jener Zeit lobend anerkannt, dass die Körner manche Einrichtungen veranhissteif, welche für die Interessen der Allgemeinheit von hohem Werthe waren; sie bauten Brücken, legten Bäder an und sorgten für Verschönerung der Städte durch grosse Marktplätze 1). Den Juden war vollständige Freiheit in der ף Marquardt, Römische Staatsverwaltung“. 2. Aufl. Leipzig 1881 Bd. I,S. 204; Kuhn u. a. 0. S. 357 ff. ־ 0 Marquardt das. S. 261; der Sitz der römischen Verwaltung war Cäsarea:; Kulm das. S. 350; als Statthalter fungirte nach Jerusalems Zer- Störung ein prätorischor oder konsularischer Legat; Kuhn das.; Marquardt das.; vgl. dagegen Berliner ״Magazin1890 ״, Jg. XVII. Heft 3 S. 204 Note 1. 3) Gittiri 47 a. 4) Soliabbath 33 b.

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