Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 1 (1851-1852)
- Issue
- Heft 14 (November 1852)
- Article
- Briefe aus Belgien
- Date
- 1852-11-01
- Page
- [Seite] (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Briefe aus Belgien. 349 heit gewählt. Er überlebte seine Wahl nicht lange, und hatte kaum zwei- oder dreimal seinen Brabanter Sprengel besucht; und da der Mastrichter Sprengel nach und nach viele seiner Mitglieder, deren ohnehin nur die geringste Zahl zu der wohlhabenden Klasse gehörte verlor, und man Brüssel noch immer nicht zum Nabbinersitz erheben wollte, so verordnete das Ministerium, daß sämmtliche israelitische Gemeinden der südlichen Provinzen anfänglich zum Nabbinat-Nessort Herzogenbnsch, und später zu dem in Rotterdam gehören sollten: und so blieb es auch bis zum Abfall Belgiens i-n 1830. Während dieser ganzen Zeit wurden die südlichen Gemeinden von ihrem Seelenhirt nur äußerst selten besucht, und die Schochtim und Mo he lim mußten ihr Diplom in Notierdam lösen. Zum Ankauf oder Bau eines eignen Tempels oder Bethauses konnte eS unter der holländischen Negierung nirgends in den südlichen Provinzen kommen. Nicht als ob diese Negierung, wie in einem Berichte (Revue orientale I. 317) fälschlich angegeben wird, ihre belgischen Juden überhaupt stiefmütterlich behandelt hätte, sondern die Negierung wollte den früher gar oft stattgesundenen Mißbräuchen entgegenarbeiten. Viele Gemeinden hatten nämlich durch Geldanleihen zum Aubaue oder Ankauf von Localen für Synagogen sich tief in Schulden gesteckt, die sie nicht abtragen konnten, und mußten zuweilen die schon Zum Cultus eingerichteten Gebäude mit Schaden und in wenig würdiger Weise veräußern; und so wurde durch ein königliches Rescript vom 10. Mai 1820 allen Gemeinden des Königreichs ohne Unterschied die Erlaubniß versagt, Synagogen zu kaufen oder auszubauen, bevor sie bei der Hauptcommissiou im Haag authentische Beweise eingeliesert haben würden, daß sämmtliche hierzu nöthige Kapitalien vorhanden seien und die vollständige Einrichtuug nicht die mindesten Schulden veranlasse. Diese Erlaubniß ward daher auch wirklich der Brüsseler Hauptgemeinde zugestanden, als im I. 1828 und 29 mittelst einer freiwilligen Subscriptiou unter den wohlhabendsten Mitgliedern — von denen drei jeder 1000 Gulden beisteuerte -— die erforderlichen Kapitalien zusammengebracht, und schon ein Grundstück zum Aufbau eines ganz neuen, allen Bedürfnissen entsprechenden Tempels gekauft war. Der Bau kam aber dennoch nicht zu Stande, theils weil es sich ausgewiesen, daß das angetanste Grundstück der Erwartung nicht ganz entsprach, hauptsächlich aber weil die Staatsumwälzung in den Weg trat. Dieses politische Ereiguiß brachte überdieß für die brüsseler Gemeinde den Uebelstand mit sich, daß sie, in Folge hiervon iC;reu seit 4 Jahren zur allgemeinen Zufriedenheit fungirenden Vorbcter (CHasau) Hrn. Hirschfeld aus Gnesen, einen jungen musikalisch und in jeder andern Hinsicht sehr gebildeten Mann,