Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 1 (1851-1852)
- Issue
- Heft 14 (November 1852)
- Article
- Briefe aus Belgien
- Date
- 1852-11-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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548 Briefe aus Belgien. Angelegenheiten" trug, beständig im Haag refldirte und unmittelbar unter dem Minister des protestantischen Cnltns stand. Da es aber für die in verschiedenen Städten wohnhaften Mitglieder dieser Hauptcommission — von denen nur der Secretär Honorar erhielt — zu beschwerlich fallen mußte, sich beständig oder für jede Angelegenheit nach dem Haag zu begeben, so ward aus ihrer Mitte ein Ausschuß von drei Mitgliedern unter dein Titel ״permanente Commission" ernannt, die ohnehin ihren Wohnsitz in der Residenz hatten. Endlich hatte diese Hauptcommission ihren vom Minister dazu ernannten Correspondenten bei jeder Hauptgemeinde, und diese Correspondenten, denen manche Vorrechte eingeräumt wurden, hatten ben Vorsitz in ihren respectiven Gemeinden. IV. In den bisher erwähnten Gesetzen und königlichen Neseripten war noch nicht vom Unterrichts- und Schulwesen die Diebe. Dieser Gegenstand, welchem die holländische Negierung von jeher die meiste Aufmerksamkeit widmete, ward etwas später in einer Verordnung vom 10. Mai 1817 aussührlich und mit der größten Sorgfalt behandelt, und galt, wie sichs verstehet, allen Gemeinden im Süden wie im Norden auf gleiche Weise. Doch wollen wir noch vorerst manchen Punkt des Cultur- und Synagogenwesens Nachträgen. Die Ursache daß, wie wir gesehen, die Mastrichter Hauptgemeinde unter den belgischen Gemeinden den Vorrang hatte vor der zu Brüssel, war nicht sowohl weil sie mehr Gemeinden in ihren drei Provinzen als diese in ihren sechs zählte, sondern weil mehrere der zu ihr gehörigen Gemeinden schon seit langer Zeit besinnden, und der Kultus in denselben in vollkommener Ordnung eingerichtet war wie der zu Amsterdam vom deutschen Ritus, welcher allen übrigen als Norm dienen sollte. Ueberdieß besaß die Mastrichter Hauptgemeinde ein eigenes zur Synagoge nach alter Form eingerichtetes Gebäude, welcher sämmtlichen Vortheile die zur Hauptgemeinde Brüssel gehörigen Gemeinden — die ihrige mit einbegriffen und nur gewissermaßen Gent ausgenommen — sich nicht zu erfreuen hatten. Aus dem nämlichen Grund ward bestimmt, daß der Oberrabbiner sür ganz Belgien seinen festen Sitz zu Mastricht haben und nur jährlich einmal die übrigen Gemeindeir besuchen sollte. Sogleich nach der Einführung des organischen Gesetzes vom August 1816 sollte zur Wahl des Oberrabbiner geschritten werden, und zu dieser Zeit ward D1\ H. 0 0 mm er Raufen, Privatlehrer und Literat zu Amsterdam, welcher von den neuernannten Vorstehern oder Parnassim als Sekretär der Hauptgemeinde nach Brüssel berufen worden, nach Mastricht delegirt, und R. Betzalel G log an er, bisheriger Rabbiner zu Neumagen, ward mit Stimmenmehr-