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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1852-11-01 · Heft 14 (November 1852) · p. [Seite]

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
1 (1851-1852)
Issue
Heft 14 (November 1852)
Article
Briefe aus Belgien
Date
1852-11-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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Briefe aus Belgien. 543 Mehrere, die sich aufs Land wagten, wurden wie wildes Vieh gehetzt; es fielen häufig Schlägereien vor, und in geschlossenen Gesellschaften konnte sich damals kein Jude als Mitglied Vorschlägen kaffen, ohne sich der Deballotage ausznsetzen. Ein sonderbarer Vorfall Ließ sogar besürchten, daß es zu öffentlichen Thätigkeiten ernsthafterer Art gegen die jüdischon Lotteriehändler kommen werde: der Buchhalter eines solchen wurde nämlich eines Morgens von der Polizei in seinem Blute schwimmend gefunden. Allein da es sich bald auswies, daß das ominöse Geschäft nichts mit dieser That zu schaffen hatte, sondern daß der Tod des jungen Mannes ein von einer Ehrensache herrührendcr Selbstmord war, so übte diese Begebenheit gewissermaßen eine wohlthätige Nückwirkung aus. Ohnehin war es an der Zeit, daß dieser kritische Zustand fein Ende erreichte, was auch glücklicherweise bald stattfand. Die einzelnen Haustrer, welche die meiste Schuld an dem Unfug hatten, fanden bei einem längern Aufenthalt ihre Rechnung nicht; die Uebngen, welche zu. den Bessern gehörten, befleißigten sich dem Publikum mehr Zutrauen einzuflößen; das Meiste aber Lhat die holländische Negierung selbst, einestheils durch geschärftere Vorschriften im Betreff des Lotterie-Debits, und anderntheils mittelst einer gänzlichen Organisation ihrer jüdischen Unterthanen in Belgien. Bevor wir aber diese Organisation, womit unsere Geschichte in ein neues Stadium tritt, näher beleuchten und auseinander setzen, dürste es zur bessern Verständigung mancher späteren Ereignisse nicht überflüssig scheinen, einen Blick ans die Zustände zu Wersen, unter welchen die Juden Ln Belgien im I. 1815 zur völligen Emancipation gelangt sind, und die Verschiedenheit von den Zuständen hervorzuheben unter welchen die holländischen Juden im I. 1796 die ihrige errungen hatten: hieraus wird sich auch die gauz verschiedene Wirkung ergeben, welche der Besitz aller bürgerlichen und politischen Rechte in Holland und in Belgien übte. Bekanntlich hatten die aus Spanien, Portugal und Italien geslüchleien Juden, und einige Jahre später auch die ans Deutschland, und Polen vertriebenen, schon im I. 1590 von den General-Staaten die Erlaubniß erhalten, sich nicht nur in Amsterdam und mehreren «nderen Hauptstädten niederzulassen, Synagogen zu erbauen, Schulen zu errichten, Rabbiner zu ernennen und gewissermaßen ihre eigene Gerichtsbarkeit und kirchliche Polizei zu haben, sondern auch den Handel im Großen wie im Kleinere zu treiben und verschiedene Gewerbe zu üben. Sie genossen sogar in manchen Orten größere Freiheiten als die Ka- Lholiken; doch waren sie von allen bürgerlichen und Staatsämtern, vom actinen und passiven Wahlrecht, von der TheiLnahme an der Negierung wie von der Verteidigung des Landes ausgeschlossen. Nicht weniger

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