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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1852-11-01 · Heft 14 (November 1852) · p. [Seite]

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
1 (1851-1852)
Issue
Heft 14 (November 1852)
Article
Briefe aus Belgien
Date
1852-11-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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treten; die Negierung nahm wenig oder gar Leine Notiz von ihnen, und sie selbst sahen die Not-bweudigkeit nicht ein, sich während ihres temporären Aufenthalts an eine bereits bestehende israelitische Gemeinde anzuschließen und die Synagogen, wo deren existirten, zu besuchen, um so weniger, da die Meisten sich während der hohen Feiertage in ihre Heimat zurück begaben. Durch diesen Umstand läßt siel/s also am besten erklären, warum späterhin, als es zur Naturalisation, d. h. zur Befähigung des Genusses gewisser civilen und politischen Rechte kommen sollte, verhältnißmäßig nur sehr wenig israelitische Einwohner Belgiens ihre Ansprüche daraus geltend machen konnten. Man darf sich daher nicht wundern, oder es gar dem Neligionshasse oder einer sonstigen Parteilichkeit zuschreiben, wenn bis znm heutigen Tage noch kein einziger belgischer Jude als Mitglied der gesetzgebenden Kammern gewählt oder zu einem hohen Staatsposten ernannt wurde, da hierzu der Besitz der großen Naturalisation, d. h. im Lande geboren zu sein oder sich wenigstens fat 1814 als Bürger angegeben zu haben, erfordert wird. Mit dem pariser Frieden — 1815 — hörte natürlich das Liesercmteugeschäst auf, und es blieben von denen welche aus'Deutschland deßhalb hierher gekommen waren nur Einzelne im Lande, meistens Wechsel- und Bankgeschäfte treibend, während der Handel mit der holländischeu Klassenlotterie einen ganzen Schwarm Hausirer aus den nördlichen Provinzen des Königreichs hierher führte, dergestalt daß in 1817 von 108 im Gemeindebuch zu Brüssel eingetragenen Individuen nicht wemger als 71 das Lotteriegeschäft trieben. Die völlige Unbekauntfchaft der Belgier mit jeder andern als der Zahlen- oder Quinlotterie und die mancherlei Mißbräuche, welche einige dm Kleinhandel in diesem Geschäft Treibenden sich erlaubten, waren gar nicht geeignet das alte Vorurthcil der belgischen Erzkatholiken gegen die Juden zu vertilgen. Die Zeitungen waren mit Beispielen von durch jüdische Hausirer in diesem Fache, zumal auf dem Lande und unter den Arbeitsleuten verübten Bevortheiluugen augefüllt, und die Gerichtsbehörden wußten nicht sich bei der Menge hierdurch veranlaßter Processe Rat-H zu schaffen. Das gemeine Volk hielt nun dafür, daß alle aus Holland nach Belgien gekommenen Juden Lotteriehändler und daher Schelme und Betrüger wären, und an manchen Orten zählte man die holländischen Protestanten, ohne sogar den König — der außerdem nicht sehr geliebt war — anszuschließen, .zu den Juden, und sprach über alle das nämliche Verdammnngsurtheil ans. Die Juden beiderlei Geschlechts wurden in den Kaffee- Häusern und ans öffentlichen Promenaden, wenn sie sich unter der Beau mon.de in Putz und Staat zeigten — woran es am wenigsten die holländischen jüdischen Damen fehlen ließen — ausgezischt und beschimpft;

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