Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1938-01-01 · Heft 6 · p. Seite 425

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
82 (1938)
Issue
Heft 6
Article
[Rezension] / Berlinger
Date
1938-01-01
Page
Seite 425 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
spine
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2829132-2830031-2830038--55621-2841611
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Besprechungen 425 titel an; zwischen Herrscheramt und Hoherpriesterwüde besteht, wie Z. gut sagt, nunmehr ״eine jederzeit aufhebbare Personalunion“. Gut zeigt Vf. die Ursachen der Spannungen zwischen den nach den Gesetzen des Staatslebens handelnden Hohenpriesterfürsten und־ den auf Erfassung des ganzen Lebens — auch des staatlichen — bedachten Sekenim. Dies leitet über zur Bildung der Parteien der Pharisäer und Sadduzäer (Travers Herfords Werk über die Pharisäer wäre der Beachtung durch Z. wert gewesen). Rückkehr zum Wortlaut der Schrift ist Losung der Sadduzäer, um die pharisäische Schriftauslegung' überflüssig zu machen und ihren Einfluß in der Gerusia zu brechen. Unter Hyrkan kommt es zu einem von Pharisäern inspirierten Aufstand, der niedergeschlagen wird; erst nach Alexander Jannais Tode kommen die Pharisäer wieder zur Geltung'. Die Gerusia wird politisch unwirksam, wird aber selbst von Herodes nicht abgeschafft und wandelt sich zur Körperschaft der Mitglieder des großen Gerichtshofes in der Quaderkammer des Tempels zu Jerusalem. Aus einem Staatsrat wird eine g'eistige Behörde, deren Mitglieder Gelehrte sind, in langer Entwicklung von Esra bis Herodes. Z. untersucht sodann die Verhältnisse zu Beginn der Römerherrschaft; Antipater wird von Habinius 45. V. zum und 7ipoa־crc7}; der Juden (Sonderkommissar) gemacht, und die Fünfteilung des Landes wird wieder aufgehoben; die Einheit von Königtum und Priestertum ist vorbei. Eine Betrachtung der auvsopia, deren sich Herodes bei seinen Morden bediente, zeigt die Bedeutung des Begriffes Synhedrion einfach als Gericht. Nach Z. stand damals der Hohenpriester an der Spitze der jüdischen Selbstverwaltung; doch A. I 20, 251 steht ~7;v 03 1cp03־aa(av tou s'9־vou; 0! dpy^iispsTc e־s7dxc£uvT0. nicht 6 dp y 11 sp s 6 Hier scheint mir Büchler: Das Synhedrion in Jerusalem und das große Beth-D'in in der Quaderkammer (S. 195 ff. und besonders auch S. 202 ff.) richtiger gesehen zu haben; bei Josephus ist die Rede von den bevorzugteren Familien, denen die Hohenpriester entstammen und von ihrer Tp03xa31a. Auf S. 78 seines Werkes gibt )Z. selbst eine Bestätigung von Büchlers Ansicht (bei Analyse des Claudiusbriefes vom Jahre 45). Z. untersucht ferner die Frage der Einschränkung der Kapitalgerichtsharkeit der jüdischen Behörden von seiten der Römer auf Grund des umfangreichen Prozeßmaterials der Evangelien (besonders der Acta). Die Analyse der Prozesse des Petrus, Stephanus, Jacobus, Johannes, Paulus, Jesus ben Anan und besonders des Prozesses Jesu zeigt ihm, daß im Gegensatz zur bisherigen Forschung, die in dem im Neuen Testament erwähnten Synhedrion die Fortführung der Gerusie der Miakkabäerzeit sieht, vielmehr aus der Gerusie der große Gerichtshof in der Quaderkammer ge« worden ist, somit also kein Synhedrion oberste Behörde jüdischer Politik gewesen ist (S. 88). Synhedrion ist im Neuen Testament Gerichtshof oder nur beratende Versammlung (S. 88, Z. 29 v. o. muß es für ״weder“ ״entweder“ heißen — ein hier überaus irreführender Druckfehler). Büchler hatte bereits den Nachweis geführt, daß das Synhedrion als Strafgerichts-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.