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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1938-01-01 · Heft 6 · p. Seite 424

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
82 (1938)
Issue
Heft 6
Article
[Rezension] / Berlinger
Date
1938-01-01
Page
Seite 424 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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424 Besprechungen Zucker, Hans: Studien zur jüdischen Selbstverwaltung im Altertum, Berlin, Schocken-Verlag, 1936. Die Untersuchung beschränkt sich auf Palästina; sie stellt die jüdische Selbstverwaltung der persischen, hellenistischen und römischen Reichs* und. Staatsverwaltung gegenüber. Besonders eingehend werden Geschichte, Aufbau und Funktion des Synhedrions betrachtet. Der einleitende Abschnitt zeigt die Rolle, die die Ältesten der Ge« schlechter in biblischer Zeit spielen, ferner das charismatische Amt des Richters und des Königs — mit dem Ergebnis, daß am Ende der vor« exilischen Zeit der Einfluß der Sippen und des Rechts der Ältesten durch die zentralistische Königsherrschaft und das Regime seiner Beamten nicht gebrochen ist. Im Exil werden nun die königlichen Beamten (Sarim) gegen« standslos, die Ältesten der Geschlechter treten wieder in den Vordergrund der Entwicklung. Das Exil erneuert die Bedeutung der Sippen. Nach der Rückkehr der Exilierten verkörpert sich die persische Reichsverwaltung im Statthalter und den Sarim der einzelnen Bezirke, während die jüdische Selbstverwaltung durch den Hohenpriester und die Ältesten gestellt wird. Die mehr als tolerante Haltung der persischen Regierung, die Esras» An« Ordnungen als für die Juden verbindliches, in den Staatsarchiven von Susa kodifiziertes Reichsgesetz anerkannte, bleibt auch weiterhin bestehen Bei der großen Volksversammlung in der Angelegenheit der Mischehen werden Reichs« und Selbstverwaltungsbehörden zugleich aufgeboten. Die Beweis« führung des Vf. gegenüber Ed. Meyer, der ebenso wie U. Kahrstedt (Ar* tilcel ״Synhedrion“ der Realenzyklopädie für das klassische Altertum) für die Gleichsetzung der Seganim (Ältesten) und Chorim (Häupter der Ge« schlechter, Edle) eintritt, ist durchaus schlüssig. Mit der Schwächung des persischen Reiches wächst der Einfluß des Hohenpriesters und der Gerusia. Im Ptolemäerreich werden die Juden inner« politisch vollkommen selbständig. Der Hohepriester rückt an die erste Stelle der Selbstverwaltung, die Gerusia tritt zurück (Aristeasbrief). Antiochos III. gibt der Gerusia Steuerfreiheit. Z. folgert daraus, daß die Gerusia jetzt nicht mehr der Rat der Ältesten der vergangenen Zeiten ist, sondern zu einem Rat am Heiligtum, neben dem Hohenpriester, geworden ist; die Gerusia ist nicht mehr die Summe der Geschlechtsober« häupter. Über das Edikt Antiochos' III. geht Demetrios I. noch hinaus, der völlige Steuerfreiheit für Jerusalem verfügt. In die Besetzung der Hohenpriesterwürde mischten sich auch die Ptolemäer nicht ein; der Aufbau der jüdischen Selbstverwaltung dieser Zeit erhellt aus dem Briefwechsel mit den Spartanern (I. Makk. 12, 6). Die Be« deutung־ des Schriftgelehrten wächst in dieser Zeit; es kommt zum Gegen« satz zwischen ihnen und den hellenistischen Ideen zuneigenden Hohen« priestern und einem Teil des Adels. Nach Erkämpfung der staatlichen Selbständigkeit (Simons Titel ist ־ (שר עם אלzerfällt Simons Tätigkeit fortan in drei Ämter: er ist Hoherpriester, Feldherr und Führer der Juden. Simons Enkel schon nimmt den Königs*

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