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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1938-01-01 · Heft 6 · p. Seite 407

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
82 (1938)
Issue
Heft 6
Article
Karäische Studien
Date
1938-01-01
Page
Seite 407 (sequence 4)
Language
German
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Karäische Studien 407 VIII (in dieser Reihenfolge) K. V (IV), HI (V)״ II (VI), VM; Salmon VI, V, IV, VII; Hadassi II K, I, Salmon II/VIII mit der bereits erwähnten Variierung; Had. VII — Salmon I (was bei K. fehlt). Als V und VI erscheint hier das Verbot der Nichtentfernung92 der Fett- und' Blutadern, dessen Verletzung sich ebenfalls die Rabbaniten schuldig machen (ואסורת חמישית ושישית באיסור טוהר ונקיות החלב וורידי דרכי הדם כמנהג ושביל דרבי ישראל וסבל היורשים לכלל האומה כאחד אשד קבל עליו והשית.) Letzteres ist aber offenbar nur eine abgeschwächte Dublette von III (חלב) und IV (דם). Dies ist aber dann umso auffälliger als ja, wie soeben bemerkt, Hadassi gerade in voller Absicht, um eine Doppelzählung zu vermeiden, die Reduktion der unmittelbar mit dem Verbot vom nichtgeschlachteten Tier zusammenhängenden Verbote auf eines vorgenommen! hat. Dieser Aufstellung Hadassis — nicht nur, daß dieselbe dann im ganzen genommen keine ,Verbesserung gegenüber Kirkisani und Salmon bringt — lägen dann also (für die Zählung hinsichtlich der sogenannten Gesetzeskonkurrenz) zwei (wie es selbst mit geringer Aufmerksamkeit nicht zu übersehen ist) einander evident widerstreitenden Prinzipien zugrunde. Das Verfahren Hadassis muß umso mehr befremden, als Hadassi selbst vorher das Verbot von אמה״ח angeführt hat (Buchstabe 91 עb); dasselbe aber entgegen der Er- Wartung in der Aufzählung selbst, die sogar offenbar Dubletten (V, VI) nicht verschmäht, f e h 11; also überdies noch ein Dissens zwischen dieser Aufzählung und der vorhergehenden Angabe Hadassis besteht03. Ob man nicht etwa hier ein Indiz der ״Quellenscheidung“ erblicken sollte? Hadassi hätte danach also hier zwei oder mehrere Quellen vor sich gehabt. Die eine Vorlage (A) zunächst enthielt jedenfalls auch den Grund von אמדדח• Aber auch die Liste der acht Verbotsgründe kann so nicht aus einer Hand hervorgegangen sein. Die eine Verbotsgruppe, in der מתה stand als einziges der aus der Nichtschlachtung des Tieres sich er״ gebenden Verbote und wo auch אמה״ח fehlte (Quelle B), konnte aber auch ursprünglich nicht die Dubletten V, VI enthalten haben. Hier kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß für den Urheber jener Aufstellung eine 8-Zahl von Gründen von vornherein feststand. Da ihm aber offenbar nur sechs Gründe bekannt waren, sah er sich genötigt, in voller Ver״ kennung der Motive für die Verbotsred’uktion seiner Vorlage A nun zu zwei gekünstelten Verboten V, VI seine Zuflucht zu nehmen. Daß aber die Einfügung von V, VI (in B) nicht von Hadassi selbst herrührt, sondern diese Änderung (der1 Quelle B) bereits eine Vorlage Hadassis (Br) enthielt, wird u. E. dadurch nahegelegt, daß Hadassi, wenn er selbst diese Ergän« 92 Wörtlich * איסור טוהר ונקיות ״ 93 Eine ähnliche Erscheinung zeigt sich auch bei Salmon, wenn das ״ בבל הVerbot wohl vor der Aufstellung angeführt wird, innerhalb derselben aber unberücksichtigt bleibt (oben S. 347 ff.). In der Tat liegen u. E., wie es die folgenden Ausführungen dartun sollen, beiden Erscheinungen ahnliehe Ursachen zugrunde.

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