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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1938-01-01 · Heft 6 · p. Seite 405

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
82 (1938)
Issue
Heft 6
Article
Karäische Studien
Date
1938-01-01
Page
Seite 405 (sequence 2)
Language
German
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Karäische Studien 405 (siehe oben S. 346) scheint uns nicht eines inneren Grundes zu entbehren, Salmon mag־ im Gegensatz zu Kirkisani daran Anstoß genommen haben, für den gleichen Tatbestand ein Verbot von שחיטת נכרי selbständig neben dem Verbot von מתה (als nicht geschlachtetes Tier) zu zählen7 da ja beide Verbotsgesetze (ein Fall scheinbarer Gesetzeskonkurrenz,, wie man es heute zu bezeichnen pflegt) im Verhältnis der Alternativität zueinander stehen (d. h. die Tatbestände ihrer Natur nacheinander ausschließen), mithin eine Zählung beider nebeneinander nicht denkbar ist. (Da Salmon übrigens in ersterem offenbar lediglich einen Anwendungsfall des allgemeinen Ver״ botes vom nicht einwandfrei geschlachteten Tier, HI Z. 22 ff., gesehen haben mag, vgl. oben S. 346, wäre dann seiner Meinung nach ohnehin keine selb״ ständige Zählung neben III gerechtfertigt86.) In der Tat folgt auch Hadassi hier Salmon: In der Aufzählung der Gründe Eschkol hakofer, Alphab. 239 Buchstabe כ ff., 91b f., fehlt ebenfalls שחיטת נכרי. Freilich erscheint es auf den ersten Blick nicht weniger unlogisch als die selbständige Zählung von שחיטת ככרי, wenn Salmon sowohl HI (אמה^ח als H/VIII (מתה) und noch überdies כבלה hat, da beide Tatbestände מתה (bzw. נבלה) und אמד־רח einander ebenso ausschließen als מתה und שחיטת נכרי. An und für sich läge hier ein Ausweg sehr nahe: gemäß der (oben S. 347 gebrachten) weiten Fassung von Argument HI bei Salmon (daß dieses das Verbot jedes nicht einwandfrei rituell geschlachteten Tieres umfaßt) schließt dessen Tatbestand den von מתה nicht aus, sondern steht erst eres (ÜI) zu letzterem (מתה) im Verhältnis des weiteren zum engeren Gesetze. Salmon dürfte aber offenbar grundsätzlich auch bei der sogenannten Gesetzes״ konkurrenz im Fall der Spezialität (wo ein Gesetz dem anderen gegenüber das engere, also die lex specialis, ist) beide konkurrierende Gesetze (das weitere und das engere) mitzählen. (Salmon zählt ja sogar מתה doppelt, II/VIII. — Hier würde sich übrigens Salmon in voller Übereinstimmung mit talmudischen Anschauungen befinden, die, in fundamentalem Gegen״ satz zu modernen strafrechtlichen Anschauungen, bekanntlich sowohl die Wiederholung des Verbotes für den gleichen Tatbestand als auch konkur״ rierende Gesetze selbst in Fällen wie die der Spezialität doppelt zählen87.) der Rabbaniten einkleiden (vgl. auch den Wortlaut Kirkisanis XH, bei Poznanski, Kaufm.״Gb. 184, sowie in der Einleitung, Nemoy 339; Ha. 291 Z. 12 f.; besonders Salmon 98 Z. 9 ff., ראיות שמנה קצובות ״ ♦ גרציץ על איסור בתרבית; beachte jedoch wiederum die Fassung Sahls ben Mazliach, weiter S. 410: והאוכל אותיז עובר על כמה מצות; siehe auch die Einleitungs״ formel der hier weiter genannten karäischen Autoren, weiter S. 406; 409 f.), um damit zugleich auch die Schwere der Versündigung, die die Rabbaniten hierdurch ihrer Meinung nach auf sich laden, zu demonstrieren. 86 Vgl. weiter S. 406 Anm. 88. 87 Vgl. oben S. 404 Anm. 85; vgl. Makk. 16b, siehe Raschi, sowie die Anführungen bei Nachmani, zu Maimunis S. H. Schoresch IX, ed. Wa. I, 1883, 65a f.; ferner andere bei Nachmani und in den Kommentaren zum

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