Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 82 (1938)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Karäische Studien
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 347 (sequence 24)
- Language
- German
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Karäische Studien 347 liier genannten Reihenfolge72) Salmon II/VIII, III—VII mit Kirkisani I, IV (III), II (VI), III (V), V (IV), VII; Kirkisani I ist bei Salmon allein in verschiedener Variation doppelt gezählt, II und VIII73. Neu hinzugekommen ist bei Salmon: I, das Kennzeichen der reinen Tiere. Die Fassung von Kirkisani VI (II) findet sich bei Salmon nicht. Freilich ist letzteres (שחיטת נכדי) schließlich (ebenso wie auch K. I, IV [III]) nur ein Ausfluß des gleichen Grundgedankens, wie ihn Salmon (der die Anwendung desselben also schon bei Kirkisani vorfand) in der Wendung, die das Argument III (S. 99) auf Zeile 22 nimmt, expressis verbis zum Ausdruck bringt, daß nämlich allein die Vornahme einer einwandfreien, allen ritueilen Erfordernissen genügenden Schlachtung an dem im Mutterleibe gefundenen Fötus selbst, wenn eine solche möglich wäre, denselben zum Genuß gestattet machen kann. (Z. 23, die anders sinnlos, ist dem Sinne nach in ihr Gegenteil zu emendieren, etwa wie Davidson N. 14 oder vielleicht עצמו statt בשר אחר שחיטת עצמו מותר לכדריו! אמו.) Während nach rabbinischer Ansicht, da für die Vornahme eines Schäclitaktes am lebenden Fötus nach der Schlachtung des Muttertieres keine Notwendigkeit mehr besteht, einer Schächtung oder Tötung desselben durch einen ככרי natürlich nichts mehr im Wege steht (und eine solche die Genußfähigkeit des שליל nicht beeinträchtigt), muß eine solche Kirkisani als selbstverständlich unzulässige שחיטת נכרי erscheinen, über welches Verbot sidi dann nach ihm die Rabbinen hinwegsetzen74. Auch eine Äußerlichkeit bei Salmon ist hier bezeichnend. Der Aufzählung der acht Beweisgründe (ראיות שמנה) Salmons, S. 98 Z. 9 ff., geht voraus die Anschuldigung des Verbots von נבלה (Z. 8). Nun bestehen doch aber diese ״Beweisgründe“ Salmons in der von ausführlicher Begründung und Beschreibung begleiteten Aufzählung der Verbote (I und II nehmen insofern eine Ausnahmestellung ein als das Verbot sich aus 72 Die Anordnung־ der Gründe differiert bei Kirkisani zwischen Einleitung und Abschnitt XII (letzterem entspricht hier die in Klammern gesetzte Zahl) und beiden gegenüber bei Salmon. 73 II auf Grund von Gen 93; VIII Lev 1139r40. 74 Dies wohl der Sinn von Kirkisani VI/II. Nicht aber ist hier gemeint (wie N e m o y 340 Anm. 89), daß das Muttertier durch einen Nichtjuden