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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1938-01-01 · Heft 4 · p. Seite 265

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
82 (1938)
Issue
Heft 4
Article
Eine unklare Rambam-Stelle
Date
1938-01-01
Page
Seite 265 (sequence 3)
Language
German
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Eine unklare Rambam-Stelle 265 allen Dingen aus der folgenden chronologischen Betrachtung. Wir schicken Kap. X. Hai. 5 und 6 voraus: Hai. 5: Aber alle Geonim haben gesagt, daß sie eine mündliche Überlieferung in Händen haben, daß man in den 70 Jahren zwischen der Zerstörung des ersten Tempels und dem Bau des zweiten nur Schmittahjahre gezählt habe, und keine Jobeijahre, und ebenso habe man nach der Zerstörung des zweiten Tempels keine 50jährigen Perioden gezählt, sondern nur je 7, beginnend mit dem Jahr der Zerstörung. Nach dieser Berechnung wird auch im Talmud gerechnet, und das ist die Überlieferung. Hai. 6: Und dies Schmittahjahr war bekannt und verbreitet bei den Geonim und den Bewohnern von Erez Jisrael. Alle haben nur nach Jahren der Zerstörung gerechnet und diese durch 7 dividiert. — Nach dieser Rechnung ist das gegenwärtige Jahr das 1107. nach der zweiten Zerstörung, ein Mozae Schwiith* * * * * 7, Darauf stützen wir uns, und nach dieser Zählung entscheiden wir hinsichtlich Maasser, Schwiith und Schuldenerlaß. Denn Überlieferung und Praxis sind mächtige Säulen bei der Entscheidung, und daran haben wir uns zu halten. Fassen wir nun Hai. 4 zunächst einmal so auf, wie sie bisher allgemein verstanden ׳wurde: Das Jahr, das etwa 2 Monate nach der Tempelzerstörung begann, war ein Mozae Schwiith, d. h. ein Jahr nach einem Sabbathjahr, und zwar ein 15. der Jobeiperiode. Da die Tempelzerstörung Zweifelsohne im Sommer des Jahres 70 post erfolgte, haben wir es also mit dem Jahre zu tun, das im Herbst 70 begann, also mit 70/71. Darauf bauen wir nun die folgende Aufstellung auf, wobei wir zunächst die Ansicht des Rambam (s. oben Hai. 3) zugrunde legen, daß 5 0 jährige Perioden zu berücksichtigen seien. neuen Schmittahperiode. Tatsächlich denkt der Rambairi hier gar nicht an 2 verschiedene Jahreszählungen, und, abgesehen von der chronologischen Unmöglichkeit, ist, wie aus vielen Mischnahstellen, zu belegen, Mozae Schwiith immer das Jahr nach einem Schmittahjahr, nicht aber der Schluß einer Sieben jahrperiode. 7 1107 : 7. 158 Rest 1 1 =־. Jahr (Moz. Schwiith). Monatsschrift, 82. Jahrgang: 18

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