Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 82 (1938)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Beiträge zur Finanzgeschichte der jüdischen Gemeinden in Polen
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 260 (sequence 13)
- Language
- German
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260 B. Weinryb für seinen Kundenkreis oder überhaupt für das Recht, ein Handwerk auszuüben, eine Abgabe entrichten (wobei allerdings das Motiv die Beschränkung der Konkurrenz war). Anscheinend war schon frühzeitig auch eine Art Konsumptions- Steuer auf gewisse Waren gelegt worden (Fleisch, Milch)48, oder diese gehörten auch zu den Monopolartikeln. Ebenso hat man für gewisse Waren, die von auswärts kamen, manchmal eine Steuer erhoben, bzw. hat man in Ausnahmefällen oder für einen bestimmten Zweck eine Konsumptionssteuer auferlegt48a. Eine besondere Abgabe in Höhe von 10% des Yermögens (מעשר) wurde bisweilen bei Bedarf erhoben, woraus sich manchmal auch eine Steuer entwickelte49. Stiegen somit die Abgaben an Zahl und Umfang, so deckten sie doch bei weitem nicht die immer wachsenden Bedürfnisse. Zudem war die D^D-Steuer selbst — die Grandläge des Steuerwesens und z. T. auch der Ordnung innerhalb der Gemeinden — sowohl wegen ihrer Umständlichkeit wie auch wegen der immer wachsenden Steuerlasten einerseits und der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage andererseits allmählich beinahe unrealisierbar geworden, mindestens reichte sie nicht mehr für alle Bedürfnisse und Anforderungen der Gemeinden aus. Zunächst war der סכום kaum eine reine Vermögenssteuer. Ebenso wie bei den Nichtjuden (in den Städten der ״szos“, auf dem Lande ״lanowe“) wurde der סכום (s. o.) auch auf solche, die über kein oder nur ein geringes Vermögen verfügten, ausgedehnt. Voraussetzung war nur, daß sie eine ״feste Nahrung“ (מחיה קבועה) hatten50 oder gewisse Geschäfte betrieben51. Ihr Einkommen wurde gleichsam einer be- 48 Bajaban, Dzieje Zyddw w Krakowie. 48a Vgl. Wettsteinr Diwre Chefez 26—27r 46 ff. 49 Historische! Schriften H, 92/93,. Vgl. Rutkowski, 247 über eine ahn״ liehe allgemeine Abgabe in Polen. 50 Für Litauen ist darüber ein Beschluß• der Landessynode vom J. 1623 erhalten (Dubnow, Pinkas Hamedina § 4); vgl. auch 561, 750. 51 Dubnow § 618 (Verordnung v. 3. 1667).