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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1938-01-01 · Heft 4 · p. Seite 254

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
82 (1938)
Issue
Heft 4
Article
Beiträge zur Finanzgeschichte der jüdischen Gemeinden in Polen
Date
1938-01-01
Page
Seite 254 (sequence 7)
Language
German
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264: B, Weinryb Bei Nichterscheinen^ wurde eine Schätzung in Abwesenheit Yorgenommen. Falls der Steuerzahler mit der Einschätzung unzufrieden war, konnte er einen Eid über seih Vermögen ablegen, mußte aber vor dem Eid eine genaue Vermögensauf- Stellung einreichen13. Auch die Einschätzer konnten von sich aus einen E!id verlängern Bestand der Verdacht des Meineides, so hatten sie das Recht, Untersuchungen vorzunehmen und die Buchführung des Betreffenden zu kontrollieren11* Das Resultat der Schätzung notierten die Einschätzer in ein Register, das sie später dem Rabbiner bzw. dem Diener (שמש) oder den zur Einziehung der Steuern bestimmten Perr sonen übergaben., In anderen Gemeinden wurde verlangt, daß sie jeden Fall auf einem besonderen Zettel notierten und diesen versiegelt dem Rabbiner übersandten15; nach Beendigung der* Einschätzung wurden die Einzelergebnisse in ein allgemeines Register eingetragen. Wenn die Einschätzer das Steuerregister den Schamasehim, bzw. Rabbinern abgeliefert hatten, war ihre Funktion beendet, und sie hatten kein Recht mehr, irgendwelche Korrekturen vorzunehmen. Die Steuer,, die als Resultat der Einschätzung zu zahlen war, hieß im allgemeinen סכום, ein Begriff, der die Abgabeneinheit der Vermögens^ bzw. Grundsteuer bedeutete und etwa dem polnischen Begriff ,^sympla‘616 entsprach (in den polnisehen Quellen wird סכום auch mit ״sympla“ bezeichnet und die Einschätzer ״symplarze'6 genannt). Die ö^c-Bestimmungen beziehen sich im allgemeinen auf wöchentliche Zahlungen17; bisweilen aber wurden mehr Zahlungen im Jahre (z. B. 250, 13 Die Formel des Eids vgl. Margoljes, Dtibno rabati, Warschau 1911, 88ff.; vgl,f^uch 91. . . .ן . . r _ v Dtobpow,. Pinkas Ham.edina^ § 5;דSchon: 23. P, Marek.in: Evrejskaja Starinar. 1909, .161 ^f.; Zb. Pazdro, Qrganizaya i praktyka zyd. s$döw pod~ wojewodzinskich. Lemberg235 ,1903 ־ ff.; JJLG % 350 f. 15 Sq in Pinczow. Verordnung, v. j. J685t 10 Sympla bedeutet, eine Einzel״ bzw. einmalige Zahlung einerr Steuer und wurde zur Bezeichnung der Steuereinheit verwendet. (V׳gt Karl o wie z~ Krynski-Niedzwiedzki, Slownik j§zyka polsk. VI, 538.) 17 Daher findet man manchmal den Ausdruck וראך געלט, מעות שבוע (Vgl. z. B. Margoljes, Dubno rabati, 79, 85.) Die Berechnungen von Levitats, Historische Schriften II, S. 84 u. pass, entsprechen nicht den Tatsachen.

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