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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1938-01-01 · Heft 4 · p. Seite 253

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
82 (1938)
Issue
Heft 4
Article
Beiträge zur Finanzgeschichte der jüdischen Gemeinden in Polen
Date
1938-01-01
Page
Seite 253 (sequence 6)
Language
German
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IRI
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Beiträge zur Finanzgeschichte der jüd. Gemeinden in Polen 253 (שמאים) gewählt, die das Vermögen bzw. Einkommen der Gemeindemitglieder abschätzten, wonach die Auflage gemacht wurde. Fast immer vertraten diese Einschätzer die drei Gruppen der Bevölkerung — die reichere, mittlere und ärmere Schicht11. Außerdem wurden noch ein oder mehrere Ein- Schätzer (sog. קיץ) gewählt, die das Vermögen derjenigen Gemeindemitglieder zu schätzen hatten, welche Verwandte bzw. Feinde der anderen Einschätzer waren, sowie Obereinschätzer, die die Einschätzer selbst zu schätzen hatten. Manchmal wurden drei Gruppen von Einschätzern gewählt, wobei zuerst jede Gruppe für sich die Einschätzung vornahm und nachher das Mittel zwischen den Angaben der drei Gruppen gezogen wurde. Die Wahl erfolgte, wie dies damals allgemein üblich war, durch Los. Nicht jeder aber war für das Amt qualifiziert. Gegenseitige Verwandte, Gemeindevorsteher, Pächter u. a. kamen nicht in Frage. In manchen Gegenden durfte man auch nicht 2 Jahre hintereinander Einschätzer sein. Die Arbeit der Einschätzer dauerte meist in größeren Gemeinden 2—4 Wochen, in kleineren 1 Woche. Während dieser Zeit mußten sie mit Ausnahme der Sabbattage isoliert leben und erhielten eine entsprechende Vergütung. Vor Beginn ihrer Tätigkeit legten die Einschätzer einen Eid ab, daß sie nach bestem Wissen und Gewissen verfahren, nicht für Verwandte eintreten und sich nicht an Gegnern rächen würden etc. Die Grundlage für die Tätigkeit der Einschätzer bildeten die Steuerregister des vorhergehenden Jahres. Auf ihre Aufforderung mußten die Gemeindemitglieder vor ihnen erscheinen12 und Angaben über ihren Vermögensstand machen. 11 In Pinczöw gehörten zu der Gruppe der Reichen diejenigen, deren 1 סכום Gr. und mehr betraf (d. h. mit einem Vermögen von 500׳ Zloty und mehr, bzw. einem diesem Wert entsprechenden Geschäft), zu der mittleren Schicht diejenigen, die V2—1 Gr. bezahlten (Vermögen unter 500 Zloty) und zur ärmeren Schicht solche, deren Steuer Ai— A Gr. ausmachte. 12 In manchen Gemeinden war die Reifoenordnung der Einschätzung so geregelt, daß man alle Gemeindemitglieder in drei Gruppen einteilte (reich, mittel und arm) und je drei Personen (von jeder Gruppe einen) durch das Los bestimmte. (Pinkas Pinczöw, Bl. 176 [Verordnung vom Jahre 1685].)

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