Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 82 (1938)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die nationalitätenrechtliche Stellung der Juden in den russischen und österreichischen Nachfolgestaaten während der Weltkriegsepoche
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 240 (sequence 24)
- Language
- German
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240 Kurt Stillschweig keit zu erlangen, in verbindlichen Rechtsnormen niedergelegt oder auf administrativem Wege bestätigt werden. Das erwies sich infolge der allgemeinen politischen Lage vereinzelt freilich als unmöglich, wie der Fall der ״westukrainischen66 Republik illustriert. Lemberg, die Hauptstadt dieser staatlichen Eintagsfliege, wurde schon im November 1918, also wenige Wochen nach Ausrufung des neuen Staates von den Polen besetzt, die ihren ״historischen Rechtstiter6 auf Ostgalizien anmeldeten. Nach heftigen Kämpfen führte schließlich der polnische General Haller, wie es in einem Völkerbundsbericht heißt104, zwar ohne ״mandat formel et defini66, aber mit ״assentiment66 und ״au nom“105 der Alliierten die Besetzung des umstrittenen Gebietes durch, bis schließlich der Okkupationsmacht endgültig die Souveränität zuerkannt wurde (15. März 1923). Während der kurzen Lebensdauer der ,,westukrainischen Republik66 konnte die programmatisch versprochene Anerkennung der jüdischen Nationalität nicht praktisch verwirklicht werden. Anderwärts erreichten die Juden ihre gesetzliche oder verwaltungsmäßige Anerkennung als Nationalität häufig erst nach Überwindung gewisser Anfangsschwierigkeiten. Beispiele hierfür liefert die Entwicklung in Estland und der Tscheche- Slowakei bis 1920: In Estland beschloß die provisorische Regierung 1918, obwohl sie die Juden in den vorbereitenden Minoritätenprogrammen ausdrücklich als nationales Kollektiv bezeichnet hatte106, drei Minderheitsministerien einzurichten, ein deutsches, ein russisches und ein schwedisches107; ein Ministerium für jüdische Angelegenheiten — wie es in der Ukraine und später auch in Litauen errichtet wurde — war dagegen nicht geplant. Eine der Ursachen hierfür mag in der zahlenmäßigen 104 Journal officiel de la Societe des Nations 1921, S. 132. 105 Journal officiel a. a. O. S. 175. 100 Vgl. oben S. 238 f. 107 ״Die Nationalitäten in den Staaten Europas“,, hrsg. im Aufträge des europäischen Nationalitäten-Kongresses, Wien-Leipzig (im folgenden ״Lage« berichte“ zitiert) S. 24; tatsächlich konnten die drei Ministerien erst Ende 1918 und Anfang 1919 konstituiert werden (vgl. Maddison S. 3 Anm.).