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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1938-01-01 · Heft 4 · p. Seite 235

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
82 (1938)
Issue
Heft 4
Article
Die nationalitätenrechtliche Stellung der Juden in den russischen und österreichischen Nachfolgestaaten während der Weltkriegsepoche
Date
1938-01-01
Page
Seite 235 (sequence 19)
Language
German
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IRI
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Die nationalitätenrechtliche Stellung־ der Juden 235 treter. Obwohl es zu einer ersprießlichen nationalpolitischen Arbeit nicht mehr gekommen ist, da im Mai 1918 der litauische Nationalrat von den Russen aufgelöst wurde, bedeutete die Zulassung einer national jüdischen Vertretung doch eine vorerst allerdings noch undeutliche Verheißung der Anerkennung der Juden als Nationalität. Eine ähnliche Verheißung erfolgte in Wilna, also im besetzten Gebiet. Hier hatten sich ebenfalls zum Zwecke der staatlichen Konstituierung national-litauische Organisationen gebildet. Im September 1917 trat ein Komitee zusammen, auf dessen Vorschlag ein aus 20 Mitgliedern bestehender litauischer ,.Landesrat66 (״Taryba66) nominiert wurde. Die Taryba bestand jedoch nur aus Angehörigen der litauischen Nationalität. Sie sollte deshalb nach einer Erklärung der Okkupations- Verwaltung ״durch Aufnahme von Vertretern der nationalen Minoritäten, unter denen Polen, Deutsche, Weißrussen und Juden sein werden, entsprechend ergänzt werden6681. Infolgedessen boten die Litauer den Minderheiten 5 Sitze an, von denen die Polen und Juden je zwei, die Weißrussen einen erhalten sollten. Die Minderheitsgruppen lehnten zwar ihre Beteiligung an der Taryba ab, da die Anzahl der Sitze nicht ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung entsprach. Insbesondere die Juden erklärten im Oktober 191782, daß die Voraussetzungen für ihre Kooperation nur von einer gewählten ״nationalen Konferenz der Juden66 festgelegt werden könnten. Außerdem müßte die Taryba ״alle Schichten aller Nationalitäten Litauens66 umfassen83. Trotzdem beweist das Angebot des Landesrats ebenso wie die Petersburger Einladung, daß die Litauer vor Konstituierung ihres Staates den Juden die Anerkennung als nationales Kollektiv in Aussicht stellten84. Die gleiche Verheißung kam auch in den Verhandlungen der Taryba zum Ausdruck. Hier betonte man, daß sich ״über die Zahl der Minoritätsvertreter noch reden ließe, da der Landesrat durchaus nicht die Rechte der Minderheiten beein- 81 D. N. L. 1917, S. 14. 82 J. R. 1918, S. 253: 83 Vgl ferner J. R. 1918, S. 221; Der Jude 1918/19, S. 4. 84 Zu einer Erweiterung der Taryba ist es während des Krieges nicht gekommen. 16*

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