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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1938-01-01 · Heft 4 · p. Seite 230

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
82 (1938)
Issue
Heft 4
Article
Die nationalitätenrechtliche Stellung der Juden in den russischen und österreichischen Nachfolgestaaten während der Weltkriegsepoche
Date
1938-01-01
Page
Seite 230 (sequence 14)
Language
German
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230 Kurt Stillschweig C I. I. Bei den Mehrheitsvölkern der russischen und österreichischen Nachfolgestaaten fand die Forderung der juden auf Anerkennung ihrer Nationalität und Gewährleistung nationaler Rechte geteilte Aufnahme: Sie wurde zwar — im Prinzip wenigstens — überwiegend gebilligt, manchmal aber auch abgelehnt. Die Gründe der ablehnenden Stellungnähme gehen teilweise auf wirtschaftliche Motivierungen zurück, teilweise sind sie als Reflexwirkungen der jüdischen Gesamthaltung zu betrachten. Das Beispiel für eine wirtschaftlich motivierte Ablehnung bildet Polen. Hier hatte ein jahrhundertelanger Entwicklungsprozefi eine starke Überdimensionierung der Juden in gewissen Berufszweigen mit sich gebracht. Der jüdische Prozentsatz an Handwerkern, Vermittlern, Händlern und Indastriellen überstieg — auch heute ist das noch der Fall — in manchen Sparten wesentlich den Anteil der Juden an der Gesamtbevölkerung. Die Wurzel der polnischen Stellungnähme zum Judenproblem bildete deshalb — nach der 1915 gegebenen Formulierung eines polnischen Politikers — ״eine in ihrem wesentlichen Gehalt natürlichste Entwicklungsbewegung, die den Handel und die Industrie in Polen in einem größeren Umfang als bisher in polnische Hände überführt“62. Von dieser Grundhaltung aus ist die erste im neuen Polen Nr. 49, S. 2; K. K. V. Ol B. 1915, Nr. 2, S. 3, Nr. 9, S. 2). Außerhalb des Schulrechts verfügte der Generalgouverneur von Warschau im Oktober 1915, daß grundsätzlich ״der jüdischen Bevölkerung . . . ihre Religionsübung nicht beengt werden" solle (V. O. B. 1915, Nr. 5). Ähnlich; erklärten die österreichischen Behörden, daß eine 1915 ergangene Aufforderung zur Einschränkung des Kerzen Verbrauchs nur eine ״Folge des wirtschaftlichen Krieges ist . . . und daß damit keinesfalls beabsichtigt ist, das religiöse Empfinden der israelitischen Bevölkerung zu treffen" (K. K. Janow 1916, Nr. 26, S. 5). Mehrfach wurde auch die Frage der Sabbatheiligung und Sonntagsarbeit für die jüdischen Geschäftsleute geregelt. So bestimmten einzelne österreichische Kreiskommandos, ״daß solche jüdischen Läden und Gewölbe, die am Samstag geschlossen sind", am Sonntag zu bestimmten Zeiten geöffnet werden durften (vgl. z. B. K. K. Konskie 1916, Nr. 9, S. 2; K. K. Janow 1916, Nr. 6, S. 10). Doch wichen die hierüber getroffenen Vorschriften in den einzelnen Bezirken voneinander ab!. 62 J, R. 1915, S. 370; vgl. hierzu die Ausführungen von Lest-

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