Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 82 (1938)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die nationalitätenrechtliche Stellung der Juden in den russischen und österreichischen Nachfolgestaaten während der Weltkriegsepoche
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 222 (sequence 6)
- Language
- German
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- Kielce 1× ep/1001109
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222 Kurt Stillschweig־ garische Okkupationsgebiet in Polen66 mit dem Sitz in Lublin (vorher in Kielce)19. B I. L Die Okkupationsmächte nahmen innerhalb des be~ setzten Gebietes die Entstehung zweier Staaten in Aussicht20: Polens und Litauens. Polen sollte nach einer Proklamation vom 5. November 191621 zu einem ״selbständigen Staat mit erblicher Monarchie und konstitutioneller Verfassung66 ausgestaltet werden. Litauen wurde durch den Vertrag von Brest- Litowsk aus der russischen Staatshoheit entlassen und erstmals durch Erklärung vom 23. März 191822 als ״freier und unabhängiger Staat66 anerkannt. Grundsätze für die Behandlung des Minoritätenproblems in den beiden Staaten aufzustellen, lag nicht in der Absicht der Mittelmächte. Vielmehr sollte, wie der österreichisch-ungarische Delegierte Graf Czernin in Brest-Litowsk erklärte, die Lösung der Minderheitenfrage ״einen wesentlichen Bestandteil des verfassungsmäßigen Selbstbestimmungsrechts der Völker66 bilden und ״im gegebenen Falle von jedem Staat mit seinen Völkern selbständig auf verfassungsmäßigem Wege66 vorgenommen werden23. Das Gleiche sollte für das jüdische Problem gelten. ״Denn die Entscheidung dieser Frage66, so äußerte der ungarische Ministerpräsident Graf Tisza24, ״gehört in den Wirkungskreis des polnischen Staates6625. Entsprechendes wurde mit gewissen Modifikationen für Litauen erklärt20. II. Demgemäß sahen die Okkupationsregierungen auch davon ab, de finitive Beschlüsse über die Frage zu fassen, 10 Das Land Ober Ölst erstreckte sich auf Kurland, Litauen und den Bezirk Bialystok-Grodno. Die Generalgouvernements Warschau und Lublin umfaßten ungefähr das Gebiet des früheren Kongreßpolen. 20 Abgesehen von der in diesem Zusammenhang nicht interessierenden russischen Ukraine. 21 V. O׳. B. 1916, Nr, 52. 22 D. N. L. 1918, Nr. 10, S. 33. 23 Kraus, Das Recht der Minderheiten, Materialien zur Einführung in das Verständnis des modernen Minoritätenproblems, Berlin 1927, S. 34, Ziffer 3 und 4. 241 I. D׳. R:. 1916, S. 249. 26 VgL ferner die Erklärungen in J. R. 1917 S. 41, J. R. 1918, S. 8. 26 Vgl. die bei Chasano׳witsch״Motz׳kin, Die Judenfrage der Gegenwart, Dokumentensammlung, Stockholm 1919', S. 116 (= D. N. L. 1918, Nr. 21, S. 77 J. R. 1918, S. 221) abged'ruckte Erklärung.