Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 82 (1938)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die nationalitätenrechtliche Stellung der Juden in den russischen und österreichischen Nachfolgestaaten während der Weltkriegsepoche
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 219 (sequence 3)
- Language
- German
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Die nntionalitiitenrechtliche Stellung■ der Juden 219 maligen Habsburgerreich entfaltet6. Für die hier lebenden Juden ergab sich daraus folgende Situation: Sie konnten höchstens die zweite These des Selbstbestimmungsgedankens — das Recht auf nationales Eigenleben — für sich in Anspruch nehmen, da eine Staatsbildung für sie — von Palästina sei hier abgesehen — in der Diaspora nicht in Frage kam. Yoraussetzung für ein jüdisches Recht auf völkisches Eigenleben war aber die Qualifizierung der Juden als ״Volk66, als ״Nation66, so daß sich in der hier erörterten Übergangszeit zwei Fragen erhoben: 1. Sind die Juden der in Rede stehenden Gebiete eine ״Nation66 oder nur eine ״Religionsgemeinschaft66? 2. Welche Befugnisse umschließt das Recht auf kulturelles Eigenleben, wenn man die Juden als ״Nation66 betrachtet? III. Die Juden selbst waren sich über die Beantwortung dieser Fragen durchaus nicht einig. Bildet doch die völkische Qualifizierung des Judentums bis heute den Gegenstand eines innerjüdischen Streites. Zwar hat es während des Krieges nicht an Versuchen gefehlt, die divergierenden jüdischen Anschauungen auf ein einheitliches Programm zu verpflichten7. Charakteristisch hierfür ist etwa die um die Mitte des Krieges einsetzende ״Kongreßbewegung66 der Juden Österreichs8. Da aber das damalige Kongreßprogramm die Forderung auf Anerkennung der jüdischen Nationalität enthielt, verweigerten die nicht zionistisch gesinnten Wortführer ihre Kooperation9. Ähnlich lag es anderwärts. In Polen beispielsweise verkündeten die assimilatorisch gesinnten Kreise 1916 bei den Wahlen zum Warschauer Stadtrat, sie hätten als ״polnische Bürger mosaischen Glaubens unverbrüchlich beschlossen . . . keine be- 6 Freilich in einer Weise, die nur den Interessen der Alliierten ent« sprach. 7 Eine Parallelerscheinung‘ hierzu stellte später die Erweiterung der Jewish Agency durch Aufnahme von Nichtzionisten dar (vgl. hierzu! Böhm, Die zionistische Bewegung, Bd. II, Berlin 1937, S. 537 ff.). 8 D'as Vorbild lieferte das amerikanische Judentum; über die dortige Kongreibewegung s. Janowsky, The Jews and Minority rights, New York 1933, 5. 16ff., 264ff., Cha sa n o wi t sch in ״Der Jude“, Bd'. II, S. 3 ff. 9 Einzelheiten bei H e 11 m ׳a n n (Pseudonym) in ״Der Jude“, Bd. V, S. 207, 210. 15*