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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1938-01-01 · Heft 3 · p. Seite 169

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
82 (1938)
Issue
Heft 3
Article
Wer veranlaßte den Glaubenszwang der Makkabäerzeit?
Date
1938-01-01
Page
Seite 169 (sequence 25)
Language
German
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Wer veranlafite den Glaubenszwang der Makkabäerzeit? 169 gäbe lehrt uns also eine wichtige Schranke kennen, auf welche nach der gewiß begründeten Meinung der Antragsteller der ״Kulturkampfwille46 des Königs stieß. Er mußte auf seine Einnahmen Rücksicht nehmen; dies Motiv wird auch sein späteres Entgegenkommen in Palästina, natürlich neben der Rücksicht auf die militärische Schwierigkeit der Unterwerfung, bestimmt haben. Genaueres über den Glaubenszwang außerhalb Judäas lehrt überdies II M 68. Danach erging an die benachbarten Griechenstädte auf Veranlassung des Ptolemaios52 eine Verfügung, nach welcher man mit den dortigen Juden ebenso verfahren sollte wie in Judäa, also solche, die sich nicht hellenisieren ließen, hinrichten sollte. Der Ausdrude ׳uo&c!d) Trpcmpoupivoüc pe׳caßatve1v £7u zdc cEXX7]Vt%a entspricht genau ׳coTc TSXXYjvtttocc s&eaiv aipoOvxai )(pü)^ev01 t/yjv in der Antwort auf die saxnaritische Eingabe. Die Entscheidung erfolgt auch hier, wie Bi. 122 bemerkt, ״auf lokale Initiative66, aber, wie er 121, 6 hinzufügt, durch ^Yjcpcajxa, d. h. königliche Verfügung. Danach werden wir annehmen, daß auch Apollonios und Nikanor nur befugt waren, die Ausdehnung der zunächst für Judäa bestimmten Verfügung auf die Samariter zu beantragen, daß aber der König es stets sich und seinem Kronrat vorbehielt, über die Berechtigung des Antrags endgültig zu entscheiden, unter Berücksichtigung aller, auch der fiskalischen Gesichtspunkte. Die religiöse Unduldsamkeit fand also, damals wie so oft später, in praktischen Erwägungen ihre Schranken. Bi. 122, 1 weist daher mit Recht die Nachricht bei Sulpicius Severus II 20, 3, die Verfolgung sei auf alle Griechenstädte ausgedehnt worden, als unzulässige Ver allgemeinerung von II M 6S zurück. Es ist auch äußerst unwahrscheinlich, daß, wie II M 7 es hinstellt, bei den Folterungen der sieben Söhne der König selbst anwesend war, da wir alsdann (mit Malalas) Antiodieia als Schauplatz voraussetzen müßten, wo die Juden durch Privilegien geschützt waren (Jos. B. VII 110 u. ö.). Die Szene ist mit den Mitteln griechischer 52 Über die Lesart vgl. Bevenot z. St.; über Ptolemaios^ Sohn des Dorymenes Ed. Meyer 161.

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