Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 82 (1938)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Wer veranlaßte den Glaubenszwang der Makkabäerzeit?
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 167 (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2829132-2830031-2830035-2841202--55293-2841253- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Wer veranlagte den Glaubenszwang der Makkabäerzeit? 167 Lebensweise fremd! sind, uns zuzurechnen; zugleich bitten wir um die Er״ laubnis, den namenlosen Tempel als den des Zeus ... zu proklamieren. Denn wenn dies geschieht, werden wir von allen Belästigungen frei und können uns ohne Besorgnis unserer Arbeit widmen und dir dadurch höhere Einnahmen verschaffen.“ Nach § 260 hat man also den Samaritern verwandte Vorwürfe gemacht wie den Juden. Welche waren dies? Die Sabbatfeiei als solche kann nicht als verbrecherisch gegolten haben; die Samariter wollen sie ja beibehalten, und die Bitte wird ihnen gewährt. Ebensowenig kann man ihnen politische Unzuverlässigkeit vorgeworfen haben; denn gegen diesen Vorwurf kann man sich nicht durch Ausführungen über die Herkunft der Sabbatfeier verteidigen. Auch an Ungehorsam gegen die königliche Zwangsverfügung I M 144 ist nicht (mit Bi. 124?) zu denken; denn diese galt für die Samariter nach Jos. § 257 nicht48; sie beantragen ja auch nicht deren Zurückziehung, sondern wollen ihrer Einführung verbeugen49. Zur Begründung der Einführung hatten die königlichen Beamten offenbar angeführt, daß die samaritische Religion der jüdisehen mindestens sehr nahe verwandt und genau so ״inhuman66 sei wie diese. Diesen Gedankengang widerlegen die Samariter durch den Hinweis, daß sie blutsmäßig mit den Juden nichts zu tun haben und daß die Übereinstimmung hinsichtlich des Sabbat nur Zufall sei; der Abwehr fügen sie das positive Argument hinzu: ihre Bereitschaft, ihren Gott mit griechischem Namen zu bezeichnen, ein Entgegenkommen, das die Juden natürlich niemals gutwillig eingeräumt haben und dessen Verweigerung — im Gegensaiz zur Bereitschaft anderer Völker, ihren Ammon oder Ormuzd auch Zeus zu nennen — als Beweis jüdischer ״Menschenfeindschaft66 und Widersetzlichkeit gewertet werden mußte. Demgemäß faßt auch der König die Eingabe auf: § 263: Dia ihre Abgesandten auf der mit unsern Freunden abgehaltenen Ratssitzung dargelegt haben, daß sie mit den gegen die Juden erhobenen 48 So auch Bickermann, RHR. 1937, 221. Die allgemeine Verfügung I M 141 wird nicht an das Lokalheiligtum in Sichern, sondern an die seit Alexander wesentlich hellenische Stadt Samaria, wo der Statthalter Apollonios residierte (Bickermann a. 0.)r ergangen und dort nicht auf Widerstand gestoßen sein.