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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1938-01-01 · Heft 3 · p. Seite 163

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
82 (1938)
Issue
Heft 3
Article
Wer veranlaßte den Glaubenszwang der Makkabäerzeit?
Date
1938-01-01
Page
Seite 163 (sequence 19)
Language
German
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Wer veranlagte den Glaubenszwang der Makkabäerzeit? 163 verlassen“, so ist klar, daß der Berichterstatter den Mund sehr voll nimmt; es fragt sich nur, ob die Schuld an der Verallgemeinerung ausschließlich an ihm liegt, der als Jude das kleinste Zugeständnis für vollendeten Abfall hielt37, oder etwa zum Teil — an dem Verfasser der Urkunde. Eine Antwort auf diese Frage ermöglicht Dan 1130 ff .ל ein Zeugnis, welches, wie bereits Wellhausen sah, gleichfalls eine allgemeine Religionsverordnung des Epiphanes voraussetzt. Danach hat sich der König ״über jeden Gott erhoben“; ״auf die Götter seiner Väter achtet er nicht und auf die Lust der Frauen und auf alle Götter achtet er nicht; denn über alle erhebt er sich . . . eine Gottheit, die seine Väter nicht kannten, ehrt er mit Gold und Silber, Edelgestein und Schätzen“. Natürlich ist diese Mißachtung der Heidengötter nicht ausschliefilieh auf Tempelplünderungen zu beziehen; sonst fielen die Worte ״gegen den Gott der Götter redet er Ungeheuerliches“ 36 b aus dem Zusammenhang. So wenig unsere Zufallsnotizen ausreichen, um die Worte des Sehers genügend zu erklären, so lassen sie deutlich erkennen, daß der König gewisse Kulte seines Landes herabgesetzt und auf die Einführung neuer Riten hingewirkt hat3ß. Daß er seine Verfügung durch den 37 So erklärt sich die allgemeine Bemerkung־ I M 142, daß alle Völker sich dem Befehl des Königs (ihre Bräuche aufzugeben) gefügt hätten, und namentlich der Ausruf des Mattitjahu 210: ״wenn alle Völker auf den König hören und jeder den Kult seiner Väter verläßt ...wir werden dem Bunde unserer Väter treu bleiben“. Es ist ihm unerheblich, ob die anderen Völker ihre Religion auf gegeben oder nur abgeändert haben, da er ja nichts preis« geben will. 38 Es liegt nahe, diejenige Kultusreform heranzuziehen, die in der Tat für Epiphanes bezeugt ist: die Ersetzung des Apollon, der seinen ״Ahnen“, den Seleukiden, als Schirmherr und sogar als Ahnherr galt (Bouche״ L e c 1 e r q 6), durch den Olympischen Zeus. ״Son zele pour le culte de Zeus Olympios, q׳udl voulait imposer partout dans ses Etats, parait bien comporter une arriere-pensee politique: c'etait une fa^on d’associer sa propre divinite ä celle du maitre du monde ... par Fepithete de Ntx7j©<Jpo;, qui leur etait commune ä tous deux“ (B o u c h e«L. 283, der natürlich auch an den Zeus in Jerusalem erinnert). Ist etwa unter dem ״Gott der Burgen“ Juppiter Capitolinus zu verstehen, den Antiochos bei seiner Vorliebe für römische Sitten (W. Kroll, Studien zum Verständnis der röm. Lit. 1922, 8, 22; Dessau II 737) mit dem Zeus von der Akropolis gleichgesetzt haben 11*

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