Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 82 (1938)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Wer veranlaßte den Glaubenszwang der Makkabäerzeit?
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 162 (sequence 18)
- Language
- German
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162 Isaak Heinemann Diesen Unterschied beschreibt der Verfasser freilich nur, soweit er die Juden angeht. Nach der ersten Verfügung (43) leisten viele willig den ״Dienst des Königs6‘35; von der Bestrafung der übrigen ist nicht die Rede; nach der zweiten (50) wird der Gehorsam durch Androhung der Todesstrafe erzwungen. Es ist daher wohl Gewicht auf den Unterschied der Einleitungen zu legen: 41 ״der König schrieb“; 44 ״er schickte eine Urkunde durch Boten“; im ersten Falle scheint es sich um ein Rundschreiben gehandelt zu haben, welches gewisse Anordnungen als dem König erwünscht empfahl, wie Antiochos z. B. die Teilnahme an den Gladiatorenspielen in Antiocheia nicht sofort erzwang, sondern allmählieh mit großer Geduld durchsetzte36; im zweiten Falle liegt eine richtige Zwangsverfügung vor. Noch deutlicher ist der Unterschied bezüglich des Umfangs der Neuerungen. Auf Grund der ersten Verfügung ״opferten viele Juden den Götzen und entweihten den Sabbat“. Erst die zweite schreibt die Beseitigung der seither üblichen Opfer, die Aufhebung der Festtage, die Errichtung von Altären, Hainen und Götterbildern, Opfer von unreinen Tieren, zumal Schweinen, Verbot der Beschneidung, Übertretung der Speisegesetze, Vergessen der Thora (Konfiskation) vor. Also hat die erste, auch nach der Vorstellung des Verfassers, Beschneidung oder Speisegesetze weder bei den Juden noch natürlich bei den anderen Völkern, die solche Riten beobachteten, beseitigen wollen. Daraus ergibt sich der grundsätzliche Unterschied der Verfügungen. Nur die zweite war darauf gerichtet, die jüdische Religion in ihrem Zentralbezirke gewaltsam mit Stumpf und Stiel auszurotten. Die erste empfahl allen Völkern gewisse Neuerungen, natürlich ohne darauf Rücksicht zu nehmen, ob die Juden die Feiern, die der König befürwortete, als ״Götzendienst“ und gegebenenfalls als Entweihung des Sabbat ansahen. Vergleicht man den tatsächlichen Inhalt der ersten Verfügung mit den einführenden Worten, ״alle sollten zu einem Volke werden, jeder solle seine Gesetze 35 Sicher zu retravertieren רצו בעבדתו; das Sprachgefühl legt die ßezie« hung auf Anbetung des Königs nahe? so auch Kahane; s. u. Anm. 38. 36 Livius XLI 20, 12; Dessau 738.