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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1938-01-01 · Heft 3 · p. Seite 161

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
82 (1938)
Issue
Heft 3
Article
Wer veranlaßte den Glaubenszwang der Makkabäerzeit?
Date
1938-01-01
Page
Seite 161 (sequence 17)
Language
German
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Wer veranlagte den Glaubenszwang der Makkabäerzeit? 161 über die Einmischung der Römer in seine Außenpolitik abzureagieren hatte. Aber die Wut des Antiochos über den Abfall erklärt die Verfügungen gegen die jüdische Religion allerdings nicht zur Genüge. Denn sie hängen zeitlich nicht so eng mit derWiedereroberung der Stadt durch den König zusammen, wie man nach der kurzen Zusammenfassung bei Josephus (auch XI 250 f.) und in der seleukidi sehen Überlieferung glauben könnte. Schon Dan 1128; 30 deutet an, daß es sich um zwei getrennte Aktionen handelt. Die Makkabäerbücher zeigen, daß nach der Rückkehr des Antiochos zunächst Apollonios nach Jerusalem kam und dort ein Blutbad anrichtete (I 129 ״im zweiten Jahre“, d. h. nach einem Jahre Bi. 161; II 524) und erst dann die Schändung des Tempels und der Glaubenszwang erfolgte (I 144; II 6! ״nach nicht langer Zeit“). Es muß also etwa ein Jahr nach der Einnahme der Stadt ein weiteres Ereignis erfolgt sein, das den König zu seinen Verfügungen veranlaßt hat. Nun lesen wir I M 141: ״der König schrieb seinem ganzen Reich, alle sollten zu einem Volke werden, jeder solle seine Gesetze verlassen; und alle Völker richteten sich nach dem Worte des Königs“. Diese Stelle versteht man dahin, daß der König von allen Völkern, genau wie von den Juden, die völlige Preisgabe ihrer Riten verlangt und sie durchgesetzt hätte. Das ist natürlich ausgeschlossen. Trotzdem sprechen sämtliche neueren Forscher der Nachricht einen historischen Kern zu33, schon weil es sehr schwer fällt, sie im Munde eines Juden, den das Schicksal der heidnischen Religionen wenig anging, zu erklären. Nur Bi. 127 erklärt sie (nach Grimm) kurzerhand für ״unhaltbar“. Leider haben aber die Erklärer sämtlich34 den tiefen Unterschied verwischt, den der Bericht zwischen dieser Verfügung an das Reich und der Vers 44 mitgeteilten Verfügung an ״Jerusalem und die Städte Judas“ erkennen läßt. 33 Wellhansen 130; Boucke״Leclerq, Histoire des Seleu־ cides I (1913) 262ff.; Ed. Meyer 144; Kolbe 153. 34 Auch Bi. 127 wirft beide Urkunden nebst der S. 170 zu erklärenden 151 zusammen. Monates clini ft, 82. Jahrgang: 11

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