Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 82 (1938)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Wer veranlaßte den Glaubenszwang der Makkabäerzeit?
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 156 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2829132-2830031-2830035-2841202--55282-2841242- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
156 Isaak Heinemann salems ״ganz aufgehoben“. Diese Formulierung beruht auf seiner Annahme, daß das Privileg, wie Bi. selbst es oft nennt, den Juden die Verpflichtung zur Innehaltung ihrer Religion auf erlegt hätte, wie gewisse persische Verfügungen23. Aber diese Annahme ist nicht zutreffend. Zum Lohn für Loyalität legt man keine Verpflichtungen auf. Die Urkunde steht vielmehr nur mit anderen — z. T. von Bi. selbst herangezogenen — Zusicherungen der Religionsfreiheit auf einer Stufe; auch sie bindet zwar Andersgläubige, soweit es der Schutz der jüdischen Religion erforderte, bindet aber nicht die jüdische Gesamtheit. Betrachtet man also die beiden Schritte des Epiphanes nicht nach ihren Wirkungen, sondern nach ihrem Sinn, so haben sie nichts miteinander zu tun: die erste legt den Freibrief gemäß dem Wandel im Judentum aus, die zweite hebt ihn auf. B, Psychologische Erklärung. Allein die juristische Betrachtung bestätigt zwar die scharfe Scheidung unserer Quellen zwischen den beiden ״Hellenisierungen“, erklärt aber natürlich nicht die Motive der Beteiligten. Weshalb hat Iason seine Neuerungen eingeführt? Und wenn sich Epiphanes an den Freibrief nicht mehr gebunden fühlte, warum wich er von dem Grundsatz der Ge- Wissensfreiheit ab, den das Altertum im allgemeinen auch ohne Privilegien zu achten pflegte? Auf beide Fragen gibt Bickermann Antworten, welche von den bisherigen erheblich abweichen. 1. Seine Auffassung der jüdischen Hellenisten gründet sich auf die Worte, die ihre Gegner I M 1!! ihnen in den Mund legen: ״lasset uns ein Bündnis schließen mit den Völkern rings um uns her; denn seit wir uns von ihnen abgesondert, traf uns viel Unglück“. Daraus folgt nach Bi. 128 ff.: 1) daß sie 23 REJ 1935, 27: L/edit exprimait leur devoir d’ observer le Sabbat, par exemple. Je dis le devoir; car le roi ordonne: ״ce peuple vivra selon les lois de ses ancetres“. Aber Imperative wie können eben« sogut eine Zusage enthalten wie einen Befehl: Blai«Debrunner, Gramm, des NT1. Griechisch 1931, 214. — Zum folgenden vgl. Jos. XI 338; II M 1122-33. Solche Verfügungen haben nie zur Verfolgung abtrünniger Juden geführt.