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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1938-01-01 · Heft 3 · p. Seite 155

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
82 (1938)
Issue
Heft 3
Article
Wer veranlaßte den Glaubenszwang der Makkabäerzeit?
Date
1938-01-01
Page
Seite 155 (sequence 11)
Language
German
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Wer veranlaßte den Glaubenszwang der Makkabäerzeit? 155 Volkes sollen nach den Gesetzen ihrer Vorfahren leben66. Damit wird den Juden zum Lohn für ihre Loyalität — und, versteht sich, zur Bekräftigung in ihrer guten Gesinnung — volle Freiheit der Religionsübung zugesprochen. Dies Privilegium bot aus drei Gründen Anlaß zu Weiterbildungen. Zunächst fragt es sich, was unter den ״angestammten Gesetzen66 zu verstehen ist, die es unter staatlichen Schutz stellt. Wir besitzen zufällig eine Urkunde (Jos. XII 145 f.), welche bezüglich des Tempels das Privilegium erläutert21. Vor allem war natürlich Befreiung vom Staatskult gemeint. Zweitens rechnete der Freibrief mit einem Judentum, das einhellig die Erhaltung seiner Vätersitte wünscht. Ergab sich also, daß eine größere Gruppe erheblicheAbänderungen durchführen wollte, so wäre Wohltat Plage geworden, wenn der König sich an den Buchstaben gehalten und dieser Gruppe (ganz abgesehen von seiner persönlichen Sympathie für ihre Wünsche22) die ״Glaubensfreiheit66 versagt hätte, zumal diese Partei an Loyalität hinter der anderen mindestens nicht zurückstand und einen Zwang auf Andersdenkende nicht ausübte. Daher macht II M 41x dem König aus der Gewährung der Bitte der Hellenisten keinen Vorwurf, sondern nur dem lason, der ״die königlichen Privilegien zur Seite schob66 (n;apa)aac). Endlich beruht der Freibrief auf der Tatsache, daß die Juden ihre Loyalität erwiesen hatten, und natürlich auf der Voraussetzung, daß sie sie weiterhin erhalten werden. In dem Augenblick also, da Jerusalem vom König abfiel, entfiel die rechtliche Grundlage für den Schutz der jüdischen Religion in diesem Bezirke. Nach Bi. 74 wurde der Freibrief durch die Zugeständnisse an lason ״durchbrochen66, nach der Wiedereroberung Jeru- 21 Die Urkunde wird ungenau wiedergegeben sein. Der König wird weder das Halten von Eseln (Büchler 149) noch — von Panthern ver« boten haben, sondern wohl nur die Schweinezucht An der Echtheit brauchen wir deswegen nicht zu zweifeln. 22 Vgl. über Epiphanes* Vorliebe für den Sport Liv, XLI 20, 12. Daß ein Teil der Tributzahlung eigens als Entgelt für die Errichtung des Gym« nasion verbucht wurde, erklärt sich daraus, daß hierdurch die Einrich« tung dem besonderen Schutz der Regierung unterstellt wurde.

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