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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1937-01-01 · Heft 6 · p. Seite 506

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
81 (1937)
Issue
Heft 6
Article
Quellen und Motive der Staats- und Gesellschaftsauffassung des Don Isaak Abravanel
Date
1937-01-01
Page
Seite 506 (sequence 11)
Language
German
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506 Herbert Finkeischerer Juden seit Josef und Salomo55 vielfach, die Erfahrung, daß ״Herrschaft das Leben verkürzt“. Nicht so lange brauchen wir zu suchen, wenn wir nach Vorläufern Abravanels in seiner Stellung speziell zum jüdisehen Königtum fragen. Denn sie ist durchaus nicht so originell, wie es auf den ersten Blick scheint. Eines seiner wichtigsten Argumente und eine ganz ähnliche Haltung findet sich nämlich schon bei Josef ibn Kaspi56. Dieser betont, daß nach der Tora Richter und Priester — zusammen mit dem Propheten — völlig hinreichen57 und der König als Richter durchaus keinen Raum daneben hat58; die Königsgesetze seien nur für die Menge (59(חוקים המוניים oder mit Rücksicht auf deren Gewohnheiten gegeben (60(ולמנות מלך מצוד. ג״כ כענין הקרבן. Es bleibt der Unterschied im Ton zwischen Kaspis aristokratisch-philosophischem und Abravanels tEeokratischem Ideal. Wie man schon bemerkt hat, liegt aber dieses Argument, die Entbehrlichkeit des Königs für die Rechtspflege, der ganzen rabbinischen Theorie zugrunde61 und hier liegt, wie ich glaube, auch eine psychologische Voraussetzung für die, zunächst so überraschende, Ablehnung einer Absetzbarkeit des Königs bei Abravanel62. Nach den Halachisten 55 Abot de R. Natan II 22, Ber. 55a. 56 Dafür/daß Abravanel Kaspis Namen nur in der Polemik zu nennen pflegt, bat ihm wohl dieser selbst das Beispiel gegeben! 57 Mazref la-Kesef zu Dt 1714 (Mischne Kesef ed. Last II S. 284). 58 Adne Kesef zu 1 Sam 86 (ed. Last I S. 15): אין ראוי לפי התורה שיהיה לעמנו מלך לשופטם 59 Zu Dt 1714. 60 Zu 1 Sam 86. Vgl. More III 32. 61 Auffallenderweise vermutet Abr., die Ernennung des Sanhedrin stehe, wenn ein Königtum besteht, dem König zu (zu Dt 178, 365d. Die bei Urbach Anm. 18 angeführte gegenteilige Angabe; 365a, bezieht sich auf die ö r t - liehen Gerichte). Denkt er an zeitgenössische Obergerichte oder meint er eine reine Ehrenfunktion? 62 Sonst scheint die Frage bei jüdischen Autoren nicht behandelt zu sein, wie Abr. (zu Dt 1714 ff., 369c) selbst hervorhebt und wie nach dem eingangs Gesagten auch zu erwarten ist. Von den Argumenten, die Abr. selbst anführt, ist seine Äußerung, der König sei im Lande ״an Gottes Statt“, wieder ein Beispiel dafür, daß er altgewohnten Anschauungen zuliebe seinen eigenen Standpunkt unvermittelt aufgibt.

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