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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1937-01-01 · Heft 6 · p. Seite 473

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
81 (1937)
Issue
Heft 6
Article
Die Judenemanzipation im Licht des französischen Nationsbegriffs
Date
1937-01-01
Page
Seite 473 (sequence 17)
Language
German
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IRI
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Die Judenemanzipation im Licht des französ. Nationsbegriffs 473 2. Ähnliche Zweifel wie beim. Einglieder ungs willen tauchten bei Erörterung der zweiten Aufnahmevoraussetzung, der ״bonne conduite“, auf. Normalerweise erweckte dieses Merkmal freilich nicht die mindesten Bedenken bei kollektiven Aufnahmen Andersnationaler. Etwa bei den Debatten über die Eingliederung von Avignon, Venaissin, Nizza oder Savoyen kam niemand auf den Gedanken, die Moralität der dortigen Bevölkerung zu erörtern oder gar negativ zu bewerten. In diesen Fällen war es also der Wille der Volksgruppen und nur der Wille — ״sa volonte seule“, wie 1790 ein amtlicher Bericht sagt67 — ״qui a legitime!5Union“. Anders im Fall der jüdischen Gruppe.. Hier reichte ״sa volonte seule“ nicht aus. Vielmehr spielte bei ihrer Eingliederung auch die Frage der ״conduite“ eine bedeutsame Rolle. Der Grund für diese eigenartige Erscheinung liegt in der abnormen jüdischen Schichtung, die mit der Struktur keiner der anderen eingegliederten Gruppen vergleichbar war. Objektive Umstände, in langer historischer Entwicklung entstanden, hatten die Juden, vor allem die des Elsaß, in den Beruf des Geldverleihers gedrängt. Die Folge war, daß zu den ohnehin gegen die Juden gerichteten Fremdgefühlen der Haß des Schuldners trat, der sich von dem jüdischen Wucherer zu Recht oder Unrecht ausgebeutet fühlte68. Diese Animosität der Bevölkerung führte in der Nationalversammlung zu der Frage: Sind die Vorwürfe des Volkes gegen die Juden gerechtfertigt? Haben die Juden die zur nationalen Eingliederung erforderliehe ״bonne conduite“? Die Meinungen hierüber waren geteilt: Der Abbe Maury etwa führte die ökonomische Schichtung der Juden auf einen jüdischen Charakterzug zurück. ״Ils nont jamais fait que le commerce de Targent“69. Dieser Auffassung — Dubnow nennt sie eine ״Entstellung der geschichtlichen Wahrheit“70 — trat Clermont-Tonnerre mit den Worten entgegen: ״Des 67 Bericht von Merlin de Douai (bei Johannet, S. 101, Sagnac, S. 264). 68 Vgl. Sagnac, Revue a. a. O., S. 215 f. 69 Ralphen, S, 187. 70 Dubnow, Weltgeschichte des jüdischen Volkes, Bd. VIII, Berlin 1928, Seite 96. ai Monatsschrift, 81. Jahrgang

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