Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 81 (1937)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Die Judenemanzipation im Licht des französischen Nationsbegriffs
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 462 (sequence 6)
- Language
- German
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462 Kurt Still schweig Die staatsrechtliche Änderung bedeutete jedoch mehr als einen bloßen Wechsel der Regierungsform: Die Demokratisierung zog eine Nationalisierung nach sich. Um diese Konseqnenz klar zu erkennen, muß man das individualistische und das kollektivistische Prinzip gesondert betrachten. 1. Der!gedankliche Weg von dem!individualistischen Grundsatz zur Nationalität ist dieser: Sind alle Standesunter־ schiede beseitigt und alle Menschen ״libres et egaux en droits“, so besteht zwischen den Menschen eine Gemeinschaft15. Es ist also nicht mehr das Band des gemeinsamen Königtums, das die ״unite“ Frankreichs begründet. Vielmehr sind die nation bretonne, die nation auvergnate, die nation dauphinoise usw. zur einheitlichen ״nation frangaise“ zusammengeschlossen, weil man die ethnischen Teile — in atomisierte Einzelne aufgelöst — als einander gleich ansieht. Schon 1789 kam diese nationalitäre Konsequenz der Declaration zum Ausdruck. So erklärten etwa Talleyrand und Sieyes in der Nationalversammlung, daß kein Abgeordneter ein einzelnes Departement vertrete, sondern jeder ״representant de toute la nation“ sei10, eine Auffassung, die von der Versammlung gebilligt und später gesetzlich niedergelegt wurde17. Die vielleicht stärkste Akzentuierung des Einheitsgedankens der Revolutionsepoche liegt in den ״Föderationen“. Im Jahre 1790 entwickeln sich unter den französischen Munizipalitäten und Landschaften Verbrüderungsbewegungen, die meist die Form von Volksfesten annehmen und in einem großen Föderationsfest am 14. Juli 1790 ihren Höhepunkt erreichen. ״ . . . jene alten Benennungen von Ständeländern, eroberten oder nicht eroberten Provinzen, großen oder kleinen Städten, Stadt oder Land, Kanton oder Weiler, die uns zu trennen schienen“ — so heißt es in einem konstitutionellen Revolutionsphase als König״ ־par la gräce de Dieu et par la loi constitutioneile de l'Etat“. 15 Über die sich hieraus neben dem nationalen Gedanken entwickelnde Menschheitsidee s. unten § 5 I. 10 Quellen bei Redslob,, Die Staatstheorien der französischen National״ Versammlung von 1789, Leipzig 1912r S. 121. 17 Vgl. die bei Redslob a. a. O. angeführten Bestimmungen.