Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 81 (1937)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Die Judenemanzipation im Licht des französischen Nationsbegriffs
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 461 (sequence 5)
- Language
- German
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Die Judenemanzipation im Licht des französ. Nationsbegriffs 461 Revolution habe ihre nationale Eingliederung in die franzosisdie Nation erfordert. Weshalb eine solche Eingliederung nach dem französischen Nationsbegriff überhaupt möglich war, ob sie eine singuläre Erscheinung darstellte, welche äußeren Formen für sie in Betracht kamen — diese und ahnliehe Probleme bleiben hierbei im Dunkel. Die nationalitäre Problematik der Judenfrage in der Revolutionsepoche kann also nur erschöpft werden, wenn die französische Nationsauf־־ fassung gewürdigt wird. § 3. I. Die Nationsauf fassung der Revolution ist aufs engste mit der ״Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte44 vom 26. August 1789 verknüpft, überblickt man den Ideengehalt der ״Declaration“, so schälen sich aus ihm zwei Gedankenkomplexe heraus: eine individualistische und eine kollektivistische Grundanschauung. Der individualistische Ideenkreis, durch das Vorbild nordamerikanischer Verfassungen beeinfiußt und von naturrechtlichen Anschauungen getragen, löst clen atomisiert gedachten Einzelnen aus der sozialen Gebundenheit und gipfelt in dem Satz: ״Les hommes naissent et demeurent libres et egaux en droits44 (Art. 1 der Declaration). Das kollektivistische Prinzip, ebenfalls nach amerikanischem Modell ausgestaltet und gleichzeitig eng mit der Rousseausehen Lehre von der ״volonte generale44 verbunden, statuiert den Grundsatz der Volkssouveränität: ״Le principe de toute souverainete reside essentiellement dans la nation44 (Art. 3 der Declaration). Nach ihrem ursprünglichen Sinngehalt tragen diese Sätze noch keinerlei natiorialitären Charakter. Vielmehr bedeuten sie zunächst lediglich eine gegen das ancien regime gerichtete staatsrechtliche Umformung: Das individualistische Prinzip bildet aus dem Untertan, dem ״sujet44 des Absolutismus, den mit ״Freiheitsrechten44 versehenen Staatsbürger, den ״citoyen44. Der kollektivistische Gedanke leitet die Gewalt des Königs nicht mehr ״cle Dieu44, sondern ״de la Nation44 ab14. 14 Vgl. Sagnac, La revolution, Paris 1920 (im folgenden ״Sagnac“ zitiert) S, 80; formell bezeichnet sich Ludwig XVI. allerdings in den Gesetzen der